Zoll durchsucht 80 Shisha-Bars in Hamburg/ 700 kg Wasserpfeifentabak beschlagnahmt
(ots) -
In der Nacht zum 21.06.2019 hat der Zoll in Hamburg 80 Shisha-Bars
kontrolliert. Dabei wurden über 700 Kilogramm Wasserpfeifentabak
beschlagnahmt, acht illegale Glücksspielautomaten außer Betrieb
gesetzt und diverse kleinere Funde von Betäubungsmitteln
sicher-gestellt. Die Zollbeamten leiteten 55 Strafverfahren gegen die
Barinhaber ein. Damit wurden in 70% aller kontrollierten Bars
Zuwiderhandlungen festgestellt.
In 20 Objekten mussten die Kontrollen unterbrochen werden, da der
Kohlenmonoxidgehalt in den Bars zu hoch und damit die Gesundheit von
Gästen und Kontrollbeamten gefährdet war. Nachdem die Bezirksämter
die Objekte nach einer gründlichen Lüftung wieder freigegeben haben,
wurden die Kontrollen fortgesetzt. Eine Bar wurde jedoch
längerfristig wegen dramatisch überhöhter CO-Werte geschlossen.
Über 400 Beamte von Zoll, Polizei, Gewerbeamt und Finanzbehörde
waren an der Kontrolle beteiligt. Zehn Zollhunde waren als Schutz-
und Spürhunde zusätzlich im Einsatz.
Ziel der Großkontrolle war eine Überprüfung, ob alle steuerlichen
Pflichten von den Barbetreibern eingehalten werden. So dürfen diese
zum Beispiel nur versteuerten Wasserpfeifentabak verkaufen. Zu
erkennen ist die Versteuerung an einem ordnungsgemäß angebrachten
Steuersiegel.
"Wasserpfeifentabak gehört wie Zigaretten oder Alkohol zu den
verbrauchsteuerpflichtigen Waren, so dass beim Verkauf in Shisha-Bars
viele Gesetze einzuhalten sind", so die Pressesprecherin Kristina
Severon. "Die hohe Anzahl der festgestellten Verstöße zeigt, dass die
einschlägigen Regelungen von den Betreibern der Bars größtenteils
nicht eingehalten werden. Deshalb hatte unsere Kontrolle auch das
Ziel, die Inhaber und ihre Gäste aufzuklären."
Die Kontrolle erfolgte in guter Zusammenarbeit mit Polizei,
Feuerwehr, Steuerbehörde und Gewerbeamt. Neben den steuerrechtlichen
Aspekten wurden damit auch die Regelungen des Jugend- und
Nichtraucherschutzgesetzes, sowie der Einhaltung der CO-Werte in den
Shisha-Bars kontrolliert.
Zusätzliche Informationen:
-Shisha-Bars dürfen nur versteuerten und verzollten Tabak
verkaufen. Der Steuersatz für Wasserpfeifentabak beträgt mindestens
22 Euro pro kg. Der genaue Steuersatz hängt vom Einzelfall ab. Die
Ergebnisse aus vorherigen Kontrollen zeigen jedoch, dass viele
Shisha-Betreiber mit unversteuertem Tabak handeln.
-Die ordnungsgemäße Versteuerung des Tabaks kann nur anhand des
Steuerzeichens an der Umverpackung erkannt werden. Fehlt das Siegel,
ist es gebrochen oder nicht an der korrekten Stelle angebracht, muss
von einer Nichtversteuerung ausgegangen werden. Zuwiderhandlungen
können eine Steuerhinterziehung darstellen.
-Die Abgabe des Tabaks darf nur in Kleinverkaufspackungen
erfolgen. Das bedeutet, der Endverbraucher (also der Raucher), muss
selbst die Packung öffnen und damit das Steuersiegel brechen. Eine
Tabakabgabe aus einer größeren Verpackungseinheit (z.B. aus einer 500
Gramm-Dose) ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden.
-Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak z.B. durch Hinzufügen
von Glycerin oder Molasse ist nur mit einer Genehmigung des
Hauptzollamtes erlaubt. Zuwiderhandlungen können als
Steuerhinterziehung geahndet werden.
-Wasserpfeifentabak muss zum selben Preis weiterverkauft werden,
wie auf dem Steuerzeichen angegeben. Wenn der Tabak zu einem höheren
Preis verkauft wird, entsteht die Tabaksteuer adäquat zur Erhöhung
und muss an den Zoll nachgezahlt werden. Wird dies nicht eingehalten,
stellt dies unter Umständen eine Steuerhinterziehung dar.
-Rauchen ist ungesund und deshalb müssen auch in Shisha-Bars das
Jungend- und Nichtraucherschutzgesetz eingehalten werden. Hinzu kommt
noch die Gefahr der Kohlenmonoxidvergiftung, denn das Gas, das beim
Verbrennen der Kohle entsteht, kann im schlimmsten Fall tödlich sein.
Um auch diesem Problem entgegenwirken, arbeitet der Zoll bei dieser
Kontrolle verstärkt mit der Polizei, Feuerwehr und Gewerbeamt
zusammen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
-Stabsstelle Kommunikation-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 21.06.2019 - 09:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamburg
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Polizeimeldungen
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