Auch "ein bisschen" Alkohol kann zu viel sein
(ots) - Mit mehreren alkoholisierten Autofahrern
hatte es die Polizei am Feiertag im Stadtgebiet zu tun. Für alle
Erwischten war die Fahrt somit vorläufig beendet. Einige müssen mit
rechtlichen Konsequenzen rechnen:
Unter anderem ein junger Mann aus dem Landkreis Kusel, der bereits
am frühen Morgen bei einer Verkehrskontrolle in der Zollamtstraße
auffiel. Bei dem 20-Jährigen, der zuvor ein Lokal besucht hatte,
rochen die Polizeibeamten eine deutliche Alkoholfahne. Der Atemtest
bescheinigte dem jungen Fahrer - für den noch die
Null-Promille-Grenze gilt - einen Pegel von 0,86 Promille. Er wurde
deshalb für weitere Tests zur nächsten Dienststelle gebracht.
Führerschein und Autoschlüssel musste der junge Mann abgeben. Auf ihn
kommt eine Anzeige zu.
Am späteren Abend fiel Polizeibeamten in der Bremerstraße eine
Autofahrerin auf. Als sie die Frau daraufhin einer Kontrolle
unterzogen, bemerkten sie die Alkoholfahne der 61-Jährigen. Ein
erster Atemtest zeigte einen Wert von 0,98 Promille. Die Fahrerin
musste daraufhin ihren Wagen stehen lassen und zwecks Blutprobe mit
zur Dienststelle kommen. Die Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein
der 61-Jährigen wurden sichergestellt.
Am deutlichsten zu tief ins (Alkohol-)Glas geschaut hatte ein
junger Mann aus dem Landkreis Kaiserslautern, der in der Nacht zu
Freitag in der Denisstraße in eine Polizeikontrolle geriet. Beim
Atemalkoholtest gegen halb 4 zeigte das Messgerät 1,47 Promille an.
Es folgten eine Blutprobe sowie die Sicherstellung von Führerschein
und Autoschlüssel. Auf den 28-Jährigen kommt ein Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Verkehr zu. Seine Fahrerlaubnis wird er vermutlich
nicht mehr so schnell zurückbekommen...
Eine Strafanzeige hat sich in der Nacht zu Freitag auch ein
Mopedfahrer eingehandelt - allerdings aus anderem Grund. Als der
55-Jährige gegen halb 1 in der Mainzer Straße in eine
Verkehrskontrolle geriet, konnte er nicht die erforderliche
Fahrerlaubnis vorlegen. Gegen ihn wird deshalb wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis strafrechtlich ermittelt. Das Kleinkraftrad wurde zur
Überprüfung der Geschwindigkeit auf den Rollenprüfstand gestellt.
Dabei kam heraus, dass der Roller bis zu 38 km/h erreichen kann. Die
Zündschlüssel wurden zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.
|cri
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Datum: 21.06.2019 - 13:16 Uhr
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