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Bundespolizei nimmt zwei Reisende im Bahnhof Singen fest

ID: 2152598

(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung
überprüften gestern Mittag Bundespolizisten im Singener Bahnhof
zunächst einen 37-jährigen Reisenden. Dabei wurde festgestellt, dass
gegen den deutschen Staatsangehörigen im polizeilichen
Fahndungsregister Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften
Gießen und Leipzig vorlagen. Hintergrund waren rechtskräftige
Verurteilung wegen Betruges. Der Verurteilte hatte daraus
resultierende Geldstrafen bisher nicht bezahlt. Daher erließen die
Staatsanwaltschaften schließlich Vollstreckungshaftbefehl. Gestern
zahlte der Mann die Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.330.- EUR. Er
konnte somit eine 107-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer
Justizvollzugsanstalt abwenden und setzte seinen Weg schließlich
fort.

Gegen 19 Uhr nahmen Bundespolizisten im Singener Bahnhof dann eine
weitere Person fest. Gegen einen 23-jährigen Überprüften lag ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor.
Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung wegen
Diebstahls. Auch dieser Verurteilte hatte die daraus resultierende
Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Auch gestern zahlte der Mann die
noch offene Geldstrafe in Höhe von 900.- EUR nicht. Er wurde daher
zum Zwecke der Verbüßung einer 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in
eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 21.06.2019 - 16:23 Uhr
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Singen (Ldkr. Konstanz)



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