Vorschnell unterwegs
(ots) -
Unlängst trat, mit umfassender medialer Begleitung, die
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Diese regelt u.a. die
Anforderungen an den legalen Betrieb der mittlerweile sehr beliebten
Elektro-Scooter. Wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Pflicht zum
Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, damit bei Unfällen
verursachte Personen- und Sachschäden reguliert und medizinische
Behandlungen finanziert werden können.
Dem entgegen handelten jedoch zwei Erfurter, welche am 21.06.2019
durch Polizeibeamte festgestellt wurden. Ein 27- Jähriger wurde um
14:25 Uhr in der Clara-Zetkin-Straße angehalten. Er konnte keinen
Versicherungsschutz vorzeigen, weshalb gegen ihn Strafanzeige wegen
einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet wurde.
Kurz zuvor, um 13:50 Uhr, wurde bereits ein 45- Jähriger in der
Häßlerstraße kontrolliert. Auch dieser wurde beanzeigt, da er sein
Kraftfahrzeug nicht versichert hatte. Dies war ihm nach eigenem
Bekunden auch bewusst. Zudem äußerte er, trotz nachvollziehbarer
Argumente, Unverständnis für die gesetzlichen Festlegungen. Da sein
Fahrzeug aufgrund der technischen Ausstattung nicht genehmigungsfähig
ist und der Nutzer zudem angab, das Gefährt weiterhin nutzen zu
wollen, wurde dieses beschlagnahmt.
Informationen zu den technischen Anforderungen an die neu geschaffene
Fahrzeugklasse sind im Internet über das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE
/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html) zu
erlangen. (MF)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Inspektionsdienst Süd
Telefon: 0361 7443 0
E-Mail: pi.erfurt.id-sued(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
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Datum: 22.06.2019 - 10:51 Uhr
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