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Nach Flucht vor der Polizei: Auto und Führerschein beschlagnahmt/

Strafverfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen

ID: 2153413

(ots) - Nach dem Verdacht eines verbotenen
Kraftfahrzeugrennens wurden der Führerschein und der Pkw eines jungen
Mannes aus Nordrhein-Westfalen am späten Samstagabend, den
22.06.2019, in Holzminden beschlagnahmt. Gegen 22:10 Uhr meldete sich
eine Anwohnerin telefonisch bei der Polizei Holzminden und teilte
mit, dass mehrere Pkw auf der Allersheimer Straße, u. a. im Bereich
der Aral Tankstelle, mit laut aufheulenden Motoren "rasen" würden.
Kurz darauf konnte durch eine Funkstreifenwagenbesatzung des
Polizeikommissariats an der Bültekreuzung ein schwarzer Honda
ausfindig gemacht werden, der mit aufheulendem Motor seinen Pkw stark
beschleunigte. Die Beamten nahmen umgehend die Verfolgung auf der
Allersheimer Straße stadteinwärts auf. Trotz eingeschaltetem
Anhaltesignalgeber und Blaulicht bog der Pkw in Höhe von McDonald's
mit quietschenden Reifen nach rechts in den Burgbergblick ab und
erhöhte die Geschwindigkeit abermals, sodass ihn die Beamten aus den
Augen verloren. Die rücksichtslose und gefährliche Fahrt des Honda
Civics war durch unabhängige Zeugen beobachtet worden, von denen
einer einen Hinweis auf den aktuellen Standort des Pkw im Bereich der
Max-Planck-Straße geben konnte. Nachdem das Fahrzeug etwas versteckt
tatsächlich festgestellt werden konnte, gab sich auch der
Fahrzeugführer, der inzwischen zu Fuß unterwegs war, zu erkennen. Zum
Tatvorwurf machte der 22-Jährige aus dem Landkreis Höxter keine
näheren Angaben. Um den Tatbestand eines verbotenen
Kraftfahrzeugrennens zu erfüllen, sind nicht zwingend zwei oder
mehrere Fahrzeuge nötig. Demnach macht sich gemäß § 315d Absatz 1 Nr.
3 StGB bereits strafbar, wer "sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht
angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos
fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Der
Führerschein und der Pkw des Beschuldigten wurden noch an Ort und




Stelle zur Vorbereitung einer gerichtlichen Einziehung beschlagnahmt.
Weitere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten,
sich mit der Polizei Holzminden unter der Telefonnummer 05531/9580 in
Verbindung zu setzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Polizeikommissariat Holzminden
PHK Björn Cornel
Telefon: 05531/958-0
E-Mail: poststelle(at)pk-holzminden.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 23.06.2019 - 23:11 Uhr
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