ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Löhne "verschwiegen": Taxiunternehmer verurteilt

So funktioniert der Betrug mit den Taxis

ID: 2153532

(ots) -
Sieben Monate Freiheitsstrafe, so lautete das Urteil des
Amtsgerichts Karlsruhe gegen einen 47-Jährigen, der in Karlsruhe ein
Taxiunternehmen betrieben hat. Mehr als zwei Jahre schädigte der
ehemalige Taxiunternehmer öffentliche Kassen. "Das Hauptzollamt
Karlsruhe konnte dem Taxiunternehmer u. a. in 38 Fällen Vorenthalten
und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und in drei Fällen Betrug mit
einem Gesamtschaden von rund 72.000 Euro nachweisen. Das Unternehmen
war Teil der im Jahr 2014 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
groß angelegten Durchsuchungsaktion im Taxigewerbe im Stadtgebiet
Karlsruhe ", so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts
Karlsruhe.

Der Unternehmer entlohnte seine Arbeitnehmer über eine
Umsatzbeteiligung, die in bar ausgezahlt wurde. Gegenüber den
Behörden teilte er jedoch wesentlich niedrigere Löhne mit, um auf
diese Weise Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. In der
Verhandlung vor dem Amtsgericht Karlsruhe räumte der Unternehmer die
ihm vorgeworfenen Taten ein und legte ein umfassendes Geständnis ab.
Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Einen Teil des entstandenen finanziellen Schadens für die
Allgemeinheit hat der Verurteilte bereits zurückgezahlt, über den
verbleibenden Betrag wurde die Einziehung angeordnet. Im Zusammenhang
mit diesem Verfahren ergingen auch Strafbefehle gegen zwei bei dem
Unternehmen beschäftigte Fahrer: Ein Fahrer erhielt einen Strafbefehl
über 90 Tagessätze á 30 Euro. Ihm wurde vorgeworfen, seinem
Arbeitgeber Beihilfe zu den vorgenannten Straftaten geleistet zu
haben. Alleine bei ihm entstand durch die Schwarzlohnzahlungen ein
Schaden von rund 25.000 Euro. Ein weiterer Arbeitnehmer stand während
seiner Beschäftigung bei dem Taxiunternehmer im Bezug von
Arbeitslosengeld II beim Jobcenter des Landkreises Karlsruhe.




Dadurch, dass er über die Höhe seiner Entlohnung falsche Angaben
gemacht hatte, wurden ihm über einen Zeitraum von 18 Monaten
Leistungen in Höhe von über 12.000 Euro zu viel ausgezahlt. Er
erhielt einen Strafbefehl über 1.800 Euro und ist zur
Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet.

Sowohl das Urteil als auch die Strafbefehle sind rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Stephanie Henig
Pressesprecherin
Telefon: 0721/3710-328
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   LK Oldenburg: Versuchter Einbruch in Harpstedter Rathaus  Pressemeldungen für den Bereich Vechta
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.06.2019 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2153532
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-KA
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Löhne "verschwiegen": Taxiunternehmer verurteilt

So funktioniert der Betrug mit den Taxis
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hauptzollamt Karlsruhe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hauptzollamt Karlsruhe