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Bundespolizei liefert in JVA ein

ID: 2153581

(ots) - Aufgrund eines bestehenden
Untersuchungshaftbefehl endete die Reise am Wochenende für einen
25-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Dortmund hatte
den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil er gegen das
Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben soll. Im Rahmen einer
Polizeikontrolle wurden bei dem jungen Mann Anfang August 2018
geringe Mengen von Marihuana und Haschisch aufgefunden. Bereits einen
Monat später wurde erneut eine geringe Menge von Marihuana bei dem in
Dortmund lebenden Mann festgestellt. Im Mai 2019 ist er bereits
unentschuldigt der Hauptverhandlung ferngeblieben. Seine Reise konnte
der Deutsche nicht fortsetzen, sondern wurde dem Haftrichter zwecks
weiterer Maßnahmen vorgeführt und anschließend in die
Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ebenso bei der Ausreisekontrolle nach Pristina wurde ein
44-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Hildesheim
wegen Betruges verurteilt wurde. Der kroatische Staatsangehörige
konnte die Freiheitsstrafe von 150 Tagen nicht abwenden, da er die
geforderte Geldstrafe in Höhe von 3.077,- Euro nicht aufbringen
konnte. Deshalb wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt
verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 24.06.2019 - 10:23 Uhr
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