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Bundespolizei zieht insgesamt 2.649 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

ID: 2153583

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 2.649,50 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Eine 36-Jährige wurde bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen die Frau zur
Festnahme wegen Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Führen
eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges ausgeschrieben hatte. Die
Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro zunächst nicht
aufbringen. Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe
auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu
müssen. Dank der Mutter gelang ihr dies, da die Geldstrafe bei einer
Polizeiwache in Oelde eingezahlt wurde. Dadurch konnte die in
Gelsenkirchen lebende Frau die Freiheitsstrafe von 50 Tagen doch noch
umgehen. Bei der Einreisekontrolle aus Kiew wurde eine 32-Jährige
festgenommen, da sie von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen
Verstoßes gegen das AufenthG und der Staatsanwaltschaft Mannheim
wegen Diebstahls zur Festnahme ausgeschrieben war. Die chinesische
Staatsangehörige konnte die gesamte Geldstrafe in Höhe von 914,- Euro
aufbringen, so dass sie nicht die nächsten 78 Tage in der
Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Des Weiteren wurde ein
22-Jähriger im Rahmen der Einreisekontrolle aus Erbil kontrolliert.
Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Bochum wegen Diebstahls sowie gemeinschaftlich versuchter Diebstahl
im besonders schweren Fall festgestellt. Der irakische
Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 35 Tagen umgehen,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 350,- Euro bei der Bundespolizei




beglich und konnte somit seine Heimreise nach Datteln fortsetzen. Bei
der Ausreisekontrolle nach Bangkok wurde ein 30-Jähriger
festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen unerlaubter
Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Zunächst konnte der
Deutsche die Freiheitsstrafe von 20 Tagen nicht abwenden, da er nur
einen Teil der geforderten Geldstrafe (385,50 Euro) aufbringen
konnte. Jedoch kontaktierte der in Kempen lebende Mann einen
Bekannten, um die restliche Summe (500,- Euro) auftreiben zu können
und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Einen Teil
der Geldstrafe wurde somit bei einer Polizeiwache in Moers
eingezahlt. Dadurch konnte der Mann seine Reise nach Thailand
fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 24.06.2019 - 10:21 Uhr
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