Erst zahlen - dann reisen
(ots) - Flughafen Hannover:
Den Beginn seiner Flugreise hatte sich am 21.06.2019 ein
27-jähriger Deutscher irgendwie anders vorgestellt. Sie endete
vorerst bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges
nach Istanbul (Türkei) durch die Bundespolizei.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten einen aktuellen
Haftbefehl vom 25.02.2019 fest. 2018 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,-EUR, ersatzweise 30 Tage Haft,
verurteilt, bezahlte der Betroffene die Geldstrafe nicht vollständig
und missachtete im weiteren Verlauf auch die ergangene Ladung zum
Antritt der fälligen Restersatzfreiheitsstrafe.
Eine sofortige Zahlung in Höhe von 377,-EUR (inkl. Kosten)
bewahrte ihn vor dem Antritt der sonst fälligen -10-tägigen
Restersatzfreiheitsstrafe. Anschließend konnte der Flug nach Istanbul
sogar noch angetreten werden.
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Frank Steigerwald
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Datum: 24.06.2019 - 13:43 Uhr
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