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17 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 12.300 Euro beschlagnahmte Arbeitsentgelte

ID: 2154091

(ots) - Die Feststellung von 17 unerlaubt eingereisten
Personen, dazu die Einziehung von 12.300 EUR verbotener
Arbeitsentgelte und 1.200 EUR an erhobener Sicherheitsleistung für
eingeleitete Strafverfahren - dies ist das Ergebnis der
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf vom vergangenen Wochenende
(22./23. Juni 2019)

Die Fahnder stellten insgesamt 17 Personen fest, welche sich
unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. In 12 Fällen erhärtete sich der
Verdacht der unerlaubten Erwerbstätigkeit ohne die erforderliche
behördliche Erlaubnis.

So konnte beispielsweise ermittelt werden, dass drei Ukrainer (33,
39, 45), unter zu Hilfenahme verfälschter Entsendungsverträge
versuchten ihre unerlaubte Arbeitsaufnahme zu "legalisieren". In der
Vernehmung gaben sie an, bereits seit einem Monat illegal für eine
Firma in Dresden gearbeitet zu haben.

Ebenfalls drei Ukrainer (23, 35, 51) gingen in Niedersachsen einer
Erwerbstätigkeit nach, die nicht erlaubt war. Hier wurde bei dem
51-Järigen ein Arbeitsentgelt in Höhe von 200,00 EUR eingezogen.

Nach getaner (Schwarz)Arbeit sind einem 46-Jährigen 1.600 Euro,
einem 43-Jährigen 2.000 Euro, einem 38-Jährigen 5.400 Euro und einem
36-Jährigen 1.800 Euro abgenommen worden. Bei dem beschlagnahmten
Geld handelte es sich ebenfalls um illegal erlangten Arbeitslohn. Die
vier Männer hatten in Iserlohn auf dem Bau gearbeitet.

Einem 42- jährigen Ukrainer konnte ebenfalls eine unerlaubte
Arbeitsaufnahme nachgewiesen werden. Er hatte über einen längeren
Zeitraum in Mannheim, Bonn und Gießen gearbeitet. Auch in diesem Fall
wurde der Lohn in Höhe von 1500 Euro beschlagnahmt. Für das
eingeleitete Strafverfahren wurde darüber hinaus eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 EUR einbehalten.

Die mutmaßlichen Haushaltshilfen, Pflegekräfte und Bauarbeiter




sind in beiden Fahrtrichtungen entlang der BAB 4 zwischen Kodersdorf
und dem Rastplatz An der Neiße angetroffen worden.

Fünf Personen (36, 44, 49, 55, 59) wurden bereits am Wochenende
nach Polen zurückgeschoben. In allen anderen Fällen erfolgt die
Entscheidung über die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die
zuständige Ausländerbehörde Görlitz am heutigen Tag.

In der Regel werden derartige Verstöße mit einer zweijährigen
Wiedereinreisesperre geahndet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_pir
www.bundespolizei.de

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Datum: 24.06.2019 - 14:33 Uhr
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