Entdeckt im Gepäck von Fluggästen - Pfefferspray, Butterflymesser und Airbag
(ots) - Zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz kam es am
Samstagmittag in der Sicherheitskontrolle des Flughafens Hamburg. Ein
65-jähriger Schweizer führte im Handgepäck ein Pfefferspray mit. Da
dies nicht die nötigen Zulassungs- und Prüfzeichen hatte und auch
nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet war, wurde der Mann wegen
des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Außerdem musste der
65-Jährige 200Euro Sicherheitsleistung zahlen. Das Pfefferspray wurde
sichergestellt. Anschließend konnte der Schweizer seinen Flug nach
Zürich antreten.
Ein 37-jähriger russischer Staatsangehöriger war am Sonntagabend
auf dem Weg nach Teneriffa. Luftsicherheitsassistenten entdeckten in
seinem Handgepäck einen gefährlichen Gegenstand auf dem Röntgenbild.
Das Sicherheitspersonal öffnete den Koffer und stieß auf ein
Butterflymesser. Da der Besitz eines solchen Messers gemäß
Waffengesetz verboten ist, erhielt der Mann eine Strafanzeige. Das
Messer wurde durch die Bundespolizei sichergestellt. Anschließend
konnte der Mann weiterreisen.
Einen nicht alltäglichen Fund machten die Mitarbeiter der
Sicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg am Sonntagabend bei einem
33-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der auf dem Weg zu seinem
Flug nach Izmirar war. In der Sicherheitskontrolle entdeckten
Luftsicherheitsassitenten in seinem Handgepäck einen Airbag. Die
dazugehörige Auslösevorrichtung war ebenfalls dabei. Der Mann war
nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. Insofern
stellt dies einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzes dar. Der Mann
erhielt eine Anzeige und durfte seine Reise im Anschluss fortsetzen.
Die weitere Bearbeitung führt zuständigkeitshalber die Polizei
Hamburg.
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Datum: 24.06.2019 - 16:31 Uhr
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