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Falsches Gewinnversprechen: Betrüger ergaunern 900 Euro über digitale Guthabenkarten; Polizei gibt Tipps zum Schutz vor dieser Masche

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(ots) - Kassel: Am gestrigen Montag ergaunerten Betrüger
mit einem sogenannten "Gewinnversprechen" 900 Euro von einem Mann aus
Kassel. Der 56-Jährige war gestern mehrfach von einer Schweizer
Telefonnummer angerufen worden, wobei der Anrufer ihm versicherte, er
habe bei einem Gewinnspiel gewonnen. Um den Gewinn, angeblich ein
Koffer voll Geld, überbracht zu bekommen, müsse er allerdings zuvor
einige Unkosten begleichen und eine Summe von 900 Euro anzahlen. Der
seriös wirkende Anrufer, angeblich ein Mitarbeiter einer Firma mit
Sitz in Zürich in der Schweiz, schlug dem 56-Jährigen verschiedene
Zahlmethoden vor. Der Kasseler hatte vor zwei Jahren an einer
Lotterie teilgenommen und war durch die geschickte Gesprächsführung
des Betrügers im Glauben an einen verspäteten Gewinn. Aus diesem
Grund entschied er sich für das Bezahlen über iTunes Guthabenkarten
und kaufte in einem Geschäft die Karten im Wert von 900 Euro.
Anschließend übermittelte er den Betrügern telefonisch die Codes
aller gekauften Gutenhabenkarten. Als der für den Abend in Aussicht
gestellte Übergabetermin des Geldes platzte, wurde der 56-Jährige
misstrauisch und verständigte die Polizei. Die weiteren Ermittlungen
führen nun die Beamten des für Betrugsdelikte zuständigen
Kommissariats 23/24 der Kasseler Kriminalpolizei.

Tipps zum Schutz vor Betrug durch falsche Gewinnversprechen

Diese Betrugsmasche des falschen Gewinnversprechens ist der
Polizei nicht neu. Insbesondere das Zahlen über digitale
Guthabenkarten oder Online-Bezahldienste erfreut sich bei den
Betrügern großer Beliebtheit. Aus diesem Grund möchte die Polizei
einige Tipps geben, wie man diese Betrugsmaschen erkennen und sich
davor schützen kann:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!





- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).

- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine
Antworten.

- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.

- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung
begleichen.

- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021 E-Mail:
poea.ppnh(at)polizei.hessen.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 25.06.2019 - 14:50 Uhr
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