ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Zoll kontrolliert Shisha-Bars

ID: 2155275

(ots) -
Vergangene Woche kontrollierte die Kontrolleinheit Verkehrswege
des Hauptzollamtes Darmstadt zusammen mit der Steuerfahndung, der
Stadtpolizei und der Landespolizei mehrere Shisha-Bars in Frankfurt
am Main. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten in den sieben
kontrollierten Bars insgesamt ca. 250 Kilogramm Shisha-Tabak sicher
und leiteten sieben Steuerstrafverfahren und sieben
Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Zum einen handelt es sich bei dem
sichergestellten Tabak um insgesamt ca. 115 Kilogramm geschmuggelten,
unversteuerten Tabak zum anderen um ca. 135 Kilogramm versteuerten
Tabak, bei dem die Steuerzeichen gebrochen waren. Wer eine Shisha-Bar
betreibt, unterliegt im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit
verschiedenen Pflichten aus der Abgabenordnung (AO), dem
Tabaksteuergesetz (TabStG) und der Tabaksteuerverordnung (TabStV). Es
darf nur Tabak zum Verkauf angeboten werden, der im
Steuergebiet(hier: Bundesrepublik Deutschland) versteuert wurde. Zu
erkennen ist die Versteuerung an dem ordnungsgemäß angebrachten
deutschen Steuerzeichen mit Entwertungsvermerk. Die Abgabe von
Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) an Endkunden/Endkundinnen muss in
Kleinverkaufspackungen (ca. 15-20 g) erfolgen. Zudem muss der Tabak
zum selben Preis an die Verbraucher/-innen abgegeben werden, der auf
dem Steuerzeichen angegeben ist.

Rechtliche Hintergrundinformationen: Zuwiderhandlungen zu den
bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen Straftaten nach § 370 AO
oder Ordnungswidrigkeiten nach § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO in Verbindung
mit § 36 Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 4 TabStG, bzw. nach § 381 Abs. 1 Nr. 1
AO in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr. 23 TabStV dar und können straf-
bzw. bußgeldrechtlich geahndet werden. Regelungen, die den Umgang mit
Tabakwaren betreffen, können Sie dem Tabaksteuergesetz sowie der
Tabaksteuerverordnung entnehmen. Weitere Auskünfte im Umgang mit




Wasserpfeifentabak erhalten Sie auf www.zoll.de oder bei dem
Hauptzollamt Darmstadt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Pressesprecher
Olaf Scheffler
Telefon: 06151-9180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Fußgängerin angefahren  Scharnhorst - Flächen-und Waldbrand auf ehemaligem Munitionsgelände
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2155275
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-DA
Stadt:

Darmstadt



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zoll kontrolliert Shisha-Bars"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Hauptzollamt Darmstadt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Hauptzollamt Darmstadt