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Rentner schmuggelt Waffe / Verbotene Präzisionsschleuder von 79-Jährigem landet beim Zoll in Düsseldorf

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(ots) -
Eine verbotene Präzisionsschleuder fanden Zöllner am Düsseldorfer
Flughafen bei einem 79-jährigen Reisenden. Die Zöllner kontrollierten
den Wuppertaler am 14.06. nach seiner Rückkehr aus Bulgarien. Dabei
fanden die Beamten zunächst ein Messer, welches aber legal mitgeführt
werden durfte. Die im Anschluss gefundene Präzisionsschleuder jedoch,
gilt in Deutschland als verbotene Waffe nach dem Waffengesetz und
durfte somit von dem 79-Jährigen weder besessen, noch eingeführt
werden. Noch vor Ort wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs in
Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die
Schleuder wurde beschlagnahmt und wird nach Beendigung des Verfahrens
vernichtet.

Präzisionsschleudern: Präzisionsschleudern gelten in Deutschland
als verbotene Waffen. Präzisionsschleudern sind laut dem Waffengesetz
Schleudern, die mit einer Unterarmstütze versehen sind, oder aber
eine Vorrichtung besitzen, eine solche Stütze anzubringen. Ob
tatsächlich eine Unterarmstütze angebracht wurde, ist für die
Einstufung als Waffe nicht relevant. Die Vorrichtung zur Anbringung
alleine ist ausreichend.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Fabian Pflanz
Telefon: 0211-2101-230
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.06.2019 - 12:27 Uhr
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