Unsachgemäße Abfallentsorgung mit Konsequenzen
(ots) - Am 26. Juni 2019 in den Morgenstunden haben die
Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren
Fahndungskontrollen auf der Bundesautobahn 17, unter anderem eine
Person verhaftet.
Für einen rumänischen Staatsangehörigen hatte die Überprüfung
seiner Personalien, am Rastplatz "Am Heidenholz", Konsequenzen für
seinen Aufenthalt in Deutschland. Der 43- Jährige war im
polizeilichen Fahndungsbestand zur Aufenthaltsermittlung und zur
Verhaftung registriert.
Das Amtsgericht Sinsheim verurteilte den Mann im Jahr 2017 wegen
des unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe
von 60 Tage. Der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt kann
abgewendet werden, so das Urteil, bei Zahlung der Geldstrafe in Höhe
von 1870 EUR. Ferner räumte das Gericht den Verurteilten
Ratenzahlungen ein, jedoch ignorierte er in der Vergangenheit die
Aufforderung zur Einzahlung.
Drei Stunden später, nach seiner erfolgten Einreise nach
Deutschland, hatte er seinen Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt
Dresden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Pressesprecher
Steffen Ehrlich
Telefon: 03 50 23 - 676 505
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 26.06.2019 - 12:51 Uhr
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