Wohnhausbrand beschäftigt Polizei und Feuerwehr
(ots) - Zu einem Feuer in der Hahler Straße wurden Polizei
und Feuerwehr am Mittwochmorgen um kurz vor halb acht gerufen. Eine
aufmerksame Nachbarin hatte die Bewohner eines Einfamilienhauses,
eine Mutter und ihre Tochter, auf den Brand an ihrem Haus aufmerksam
gemacht. Beide begaben sich unversehrt ins Freie.
Nach den Löscharbeiten begannen die Ermittler der Polizei mit der
Suche nach Ursache für das Feuer. Deren Erkenntnissen zufolge dürfte
die Selbstentzündung eines an der Hausfassade stehenden und mit altem
Stroh gefüllten Plastiksackes den Brand verursacht haben. Die Flammen
griffen auf die mit Kunststoff verkleidete Außenwand über. Die
Brandzerrung reichte schließlich bis hinauf zu den Dachsparren. Für
die Suche nach möglichen Brandnestern mussten die Kräfte der
Feuerwehr eine Dachseite abdecken.
Das Gebäude ist derzeit nicht bewohnbar. Die Familie kommt
zunächst bei Bekannten unter. Den Schaden beziffert die Polizei auf
rund 50.000 Euro. Für die Dauer des Einsatzes erfolgte eine Sperrung
der Hahler Straße zwischen dem Petershäger Weg und dem Kreisel.
Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: 0571/8866 1300/-1301 /-1302
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
http://minden-luebbecke.polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeit:
Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: (0571) 8866-0
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.06.2019 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2155730
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Minden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wohnhausbrand beschäftigt Polizei und Feuerwehr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




