Radfahrer verursacht Verkehrsunfall unter Drogen und Alkoholeinfluss
(ots) -
Glücklicherweise mit nur leichten Verletzungen endete ein
Verkehrsunfall am frühen Dienstagabend (25.06.) in Kaarst. Gegen
19:00 Uhr war ein Radfahrer gegen ein geparktes Auto auf der
Robert-Koch-Straße geprallt. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten
die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim 46-jährigen Verunglückten fest.
Ein Vortest lässt einen Alkoholwert bei ihm von mehr als 2,5 Promille
erwarten. Auch räumte der Verletzte ein, Drogen zu sich genommen zu
haben. Der Mann aus Kaarst musste sich einer Blutprobe unterziehen.
Auf ihn wartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für
Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem
Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann.
Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU) können folgen.
Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie
uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad
unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad
von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte
Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in
Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
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Datum: 26.06.2019 - 13:58 Uhr
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