Wichtige Hinweise für unsere Fahrradfahrer
(ots) - Das feste Mitglied des Präventionsteams der
Polizei Gifhorn, Herr Kubsch wurde in diesem Jahr schon mehrfach von
den ortsansässigen Zweiradhändlern auf offensichtlich mangelnde
Kentnisse der Kunden auf gesetzliche Forderungen zur
Verkehrssicherheit von Fahrrädern hingewiesen. Auch wurde auf die
unterschiedlichen Handhabungen der Polizeibeamten mit derartigen
Mängeln an Fahrrädern hingewiesen. Dies führe offenbar zu
Verwissungen der Radfahrer. Um die Kritik und die Thematik
aufzugreifen, möchte Herr Kubsch im Namen der gesamten Polizei an
dieser Stelle Aufklärungsarbeit leisten um gerade zur Fahrradsaison
Sicherheit rund um dieses Thema zu vermitteln.
Er gibt an, dass ein verkehrssicheres Fahrrad über folgende
Element verfügen muss:
>> eine helltönende Klingel (keine Hupe oder Ähnliches) >>
mindestens zwei auf die unterschiedlichen Räder wirkende Bremsen >>
Reflektoren an den Pedalen, wovon der nach vorn wirkende weiß und der
nach hinten wirkende rot reflektieren sollte >> Speicherreflektoren
im Vorder- und Hinterrad (jeweils 2) oder "statt dessen" weiß
(rektierende) Umrandungen an den Seiten des Reifenmantels oder so
genannte Speichensticks an jeder einzelnen Speiche an beiden Rädern
Bezogen auf die Beleuchtungseinrichtung der Fahrräder, hat sich
seit dem 01. Juni 2017 einiges geändert. Eine dauerhafte
"Beleuchtungsausrüstung- und mitführungspflicht" existiert seitdem
für Fahrräder mit Batterie- und Akkubetrieb nicht mehr. Für alle
verständlich bedeutet das, dass man bei Tageslicht keine Beleuchtung
mehr bei sich haben muss bzw. nicht mehr aufweisen muss.
Besitzen sie ein Fahrrad mit fest installierter
Beleuchtungseinrichtung (sog. Dynamo) müssen diese auch vorzeigbar
komplett funktionstüchtig sein.
Das bedeutet also, dass ein Fahrrad mit Batteriebeleuchtung bei
Tageslicht der Gesetzesnorm entspricht, ein Fahrrad mit fest
installierter, aber kaputter Beleuchtung nicht...denn, was am Fahrrad
fest verbaut ist, muss auch funktionieren. Das gilt logischer Weise
im Übrigen auch für die Klingel und die Bremseinrichtung(en).
Wer jedoch Akku oder Batterie betriebene Leuchtmittel verwendet
muss auch auf andere Dinge achten, wie >> es ist nur Dauerlicht, kein
Stroboskoplicht (blinkendes Licht) erlaubt >> Die Lampen müssen eine
Kennzeichnung des Kraftfahrtbundesamtes aufweisen, nämlich eine
Wellenlinie, ein K und eine darauffolgende Nummer
An dieser Stelle erlaube ich mir noch eine Anmerkung für Eltern
mit Grundschulkindern, deren Fahrräder in den Schulen durch die
Polizei im Hinblick auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft werden:
Wir vergeben für verkehrssichere Fahrräder Aufkleber ähnlich einer
"TÜV-Plakette". Immer wieder merken Eltern an, dass das Fahrrad ihres
Kindes doch verkehrssicher gewesen sei, auch wenn es keine (Steck-)
Beleuchtung gehabt habe. Das mag so stimmen...aber sowohl Herr
Kubsch, als auch die gesamte Polizei legen nach wie vor Wert darauf,
dass die Kinder, allein aus Sicherheitsgründen eine Beleuchtung
(zumindest mitgeführt) haben. So vermeiden sie, dass ihr Kind
wohlmöglich keine Plakette erhält und neben den anderen Kinder sogar
das einzige ist.
Ihnen und vor allem Ihren Kindern wünscht Herr Kubsch im Namen der
gesamten Polizei Gifhorn immer eine gute und unfallfreie Fahrt
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
Herr Kubsch
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-109
Fax: + 49 (0)5371 / 980-150
E-Mail: pressestelle(at)pi-gf.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 26.06.2019 - 16:29 Uhr
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