Borken - Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht
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(ots) - Wer schneller unterwegs sein möchte, braucht auch
die dafür passende Fahrerlaubnis. Die konnte ein 17 Jahre alter
Motorrollerfahrer allerdings nicht vorweisen, als die Polizei ihn am
Mittwoch auf der Heidener Straße in Borken kontrollierte. Dabei
zeigte der junge Rheder eine Mofa-Prüfbescheinigung vor - die reicht
aber nicht aus für die Geschwindigkeit, auf die es sein Motorroller
brachte. Auf die Weiterfahrt musste der 17-Jährige deshalb
verzichten; er sieht nun den Konsequenzen einer Anzeige wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis entgegen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 27.06.2019 - 11:49 Uhr
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