38-Jährigre Radfahrer ist deutlich betrunken mit kleinem Sohn unterwegs
(ots) - Rietberg (CK) - Am Dienstagnachmittag (25.06.,
17.15 Uhr) wurden aufmerksame Zeugen auf einen Radfahrer aufmerksam,
der augenscheinlich stark betrunken in der Rietberger Innenstadt
unterwegs war. Der Mann war in derartigen Schlangenlinien und mit
anderen Fahrmanövern unterwegs, dass weitere Verkehrsteilnehmer
ausweichen mussten, um Zusammenstöße zu vermeiden. Dass es dabei zu
keinen Unfällen kam, ist nur dem Zufall und der schnellen Reaktion
der anderen Verkehrsteilnehmer zu verdanken.
Doch das war nicht das Schlimmste:
An dem Fahrrad des Mannes - ein 38-Jähriger aus Rietberg - war ein
handelsüblicher Kindertransportanhänger befestigt, in dem sich sein
gerade ein Jahr alter Sohn befand. Nach Zeugenaussagen schwankte der
Anhänger mehrere Male so erheblich, dass er beinahe umgekippt wäre.
Glücklicherweise blieb das Kind unverletzt.
Durch Zufall war auch ein 28-jähriger Polizeibeamter in seiner
Freizeit auf der Bahnhofstraße unterwegs.
Durch das engagierte, tatkräftige Handeln der Zeugen und des
Beamten - sei es durch aktives Handeln, sei es durch Anrufe bei der
Polizei - konnte der betrunkene Radfahrer schließlich gestoppt
werden. .
Beim Eintreffen der zwischenzeitlich informierten
Streifenwagenbesatzung versuchte der 38-Jährige noch zu flüchten; das
gelang aber nicht.
Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkotest verlief sehr
deutlich positiv. Daraufhin wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.
Am Einsatzort und während der Fahrt zur Polizeiwache beleidigte der
38-Jährige die Polizeibeamten zudem aufs Übelste und setzte sich
körperlich zur Wehr.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Besonders betroffen machte jedoch der Umstand, dass der Vater
keinerlei Einsicht zeigte: Für ihn war es ganz offenkundig völlig in
Ordnung, mit seinem Kind bei annähernd 36 Grad Wärme betrunken
Fahrrad zu fahren.
Eine Verwandte nahm den Jungen in Empfang und kümmerte sich um
ihn. Nachdem der Vater dann in den frühen Abendstunden seinen Sohn
rechtswidrig von dieser Verwandten abholte, wurde er bis zur
vollständigen Ausnüchterung in Gewahrsam genommen
Das zuständige Jugendamt erhielt Kenntnis.
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Datum: 27.06.2019 - 14:51 Uhr
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