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Bundespolizei nimmt Gesuchten aufgrund U-Haftbefehl fest

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(ots) - Bei den gestrigen grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle nach Moskau wurde durch die Bundespolizei ein
gesuchter Straftäter festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben
war. Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise eines 40-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die
Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte den Mann zur Festnahme
ausgeschrieben, weil ihm räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird. Der
Deutsche soll im November 2018 in Gütersloh vor einem Geschäft ein
unverschlossenes E-Bike entwendet haben. Der Eigentümer des
elektrischen Fahrrades soll noch versucht haben ihn daran zu hindern,
in dem er sich am Fahrradkorb festhielt. Jedoch gelang ihm dies
nicht, da der 40-Jährige stark in die Pedale getreten haben soll. Bei
seiner Flucht kollidierte er mit einer Passantin, die daraufhin
stürzte und sich verletzte. Nach diesem Unfall soll der der Mann aus
Gütersloh seine Flucht zu Fuß fortgesetzt haben, konnte jedoch von
Passanten am Unfallort festgehalten werden.

Da der Deutsche Ende März nicht zu seiner Hauptverhandlung
erschien und unentschuldigt fehlte, erließ die Staatsanwaltschaft
diesen Haftbefehl. Der Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt und
anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Kister
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 28.06.2019 - 07:40 Uhr
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