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CEO-Fraud: Mitarbeiterinüberweist Geld an falschen Chef im Ausland

ID: 2156760

(ots) - Auf eine gefälschte E-Mail hin hat eine
Mitarbeiterin einer Lüdenscheider Firma am Mittwoch einen hohen
fünfstelligen Betrag ins Ausland überwiesen. Sie ist auf eine
bekannte Betrugsmasche hereingefallen: CEO-Fraud. Am Donnerstag
erstattete der Chef Anzeige.

Die Täter gehen raffiniert vor und bereiten den Betrug von langer
Hand vor: Sie sammeln jegliche Art von Informationen über das
Unternehmen. Zu ihren Informationsquellen gehören
Wirtschaftsberichte, Handelsregister, Werbebroschüren oder die
Homepage. Sie interessieren sich für Geschäftspartner, geplante
Investments und E-Mail-Adressen von Unternehmensmitarbeitern. Eine
weitere wichtige Informationsquelle sind Soziale Netzwerke, in denen
Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Dinge
preisgeben.

Haben sie sich gründlich informiert, nehmen sie Kontakt zu
ausgeforschten Mitarbeitern auf und geben sich als leitende
Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Ihre Opfer sind
in der Regel Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen.
Diese werden unter einem Vorwand, z.B. auf eine angebliche
Unternehmensübernahme, geänderte Bankverbindungen oder Notlagen, dazu
aufgefordert, größere Summen auf ausländische Konten zu überweisen.

Die E-Mail-Absenderadressen oder Telefonnummern sind meist
manipuliert oder stammen von ähnlich lautenden Domains. Der Betrüger
könnte aber auch Zugriff auf den regulären Mail-Account erlangt
haben. Oft verdonnern die falschen Chefs ihre Untergebenen auch noch
zum Stillschweigen im Betrieb.

Auf diese Art ergaunerten die Betrüger bereits Millionen-Beträge
einzelner Firmen.

Deshalb sollten Unternehmen dringend Sicherheitsmaßnahmen
ergreifen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche.
Geben Sie öffentlich nicht unnötig Informationen preis - weder zum




Unternehmen, noch zu besonderen Funktionen der Mitarbeiter. Führen
Sie klare Abwesenheitsregelungen ein. Im Falle von
Zahlungsanweisungen per E-Mail könnte zum Beispiel ein zwingender
Rückruf beim Chef unter seiner bekannten Handy-Nummer helfen.
Vier-Augen-Prinzip mindestens für ungewöhnliche Überweisungen oder
Geld-Transfers ins Ausland. Weitere Infos: https://www.wirtschaftssch
utz.info/DE/Themen/Wirtschaftskriminalitaet/PDFCEOFraudbka.pdf?__blob
=publicationFile&v=7




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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Datum: 28.06.2019 - 08:14 Uhr
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