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Zehn Monate Haftstrafe für Tabakschmuggel / Zoll verhinderte Tabakschmuggel am Flughafen Berlin-Schönefeld

ID: 2156777

(ots) -
Zehn Monate Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 500 Euro
lautet das Urteil des Amtsgerichts Cottbus gegen einen 68-Jährigen,
der in zwei Fällen versuchte, Wasserpfeifentabak nach Deutschland zu
schmuggeln. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre
ausgesetzt.

Den Zollbeamten des Flughafens Berlin-Schönefelds fiel im Dezember
2016 ein junges Mädchen auf, das versuchte, einen vollbeladenen
Kofferwagen durch den sogenannten Grünen Kanal für anmeldefreie Waren
zu schieben. Bei der anschließenden Zollkontrolle entdeckten die
Zöllner knapp 50 Kilogramm Shishatabak im Gepäck des Mädchens. Wie
sich später herausstellte, handelte es sich hierbei um die Tochter
des Verurteilten, der bereits am Ausgang wartete. Beide waren mit
demselben Flug aus Kairo kommend nach Deutschland eingereist.

Nur fünf Monate später versuchte der Verurteilte ein zweites Mal
Wasserpfeifentabak am Flughafen Berlin-Schönefeld nach Deutschland zu
schmuggeln. Bei der Kontrolle fanden die Zöllner über 22 Kilogramm
Shishatabak im Gepäck des Mannes, der diesmal alleine reiste.

Das Urteil des Amtsgericht Cottbus ist rechtskräftig.




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Telefon: 0331 2308 113
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Datum: 28.06.2019 - 08:35 Uhr
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