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Besitz geringer Mengen Cannabis -

Sanktion sicherstellen!

ID: 2156799

(ots) - München, 28. Juni 2019 - Die Deutsche
Polizeigewerkschaft (DPolG) hat ihre ablehnende Haltung bezüglich der
Legalisierung von Cannabis bekräftigt und entsprechende Forderungen
von bayerischer SPD und Grünen zurückgewiesen. "Wir sprechen uns nach
wie vor dafür aus, auch den Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts
konsequent zu sanktionieren. Die regelmäßige Einstellung von
Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer
Cannabis-Mengen", kritisiert Landesvorsitzender Rainer Nachtigall.
Bei der DPolG Fachtagung "Lagebild Rauschgift" hat Jörn Patzak,
Experte für Betäubungsmittelrecht, stattdessen vorgeschlagen, diese
Fälle künftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend
hohes Bußgeld wäre nach Auffassung von Nachtigall besser als gar
keine Sanktion.

"Die eigentlich bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer
Cannabis-Mengen wird wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes
durch die Einstellung der Strafverfahren nicht durchgesetzt. Dies hat
dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge
Men-schen, nicht mehr wissen, dass Cannabis eine illegale Droge ist.
Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat aus
Gründen der Generalprävention beim Besitz von Kleinmengen von
Cannabis als Substanz mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen
zumindest eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verhängen", so
Patzak. Für Nachtigall wäre der Vorschlag diskutierbar, wenn sich die
wiederholte Begehung der OWI zur Straftat qualifiziert. Um
Cannabiskonsumenten von der Droge abzubringen, wäre für den
Gewerkschafter auch vorstellbar, dass die Geldbuße bei der Teilnahme
an einer verpflichtenden Drogenberatung entfällt.

Mit Blick auf die große Gefährlichkeit der sogenannten neuen
psychoaktiven Substanzen (NpS) fordert die DPolG gesetzliche




Nachbesserungen bei der Strafbarkeit. "Bisher sind nur die auf die
Weitergabe dieser Drogen zielenden Tathandlungen strafbar, nicht aber
der Besitz und Erwerb zum Zwecke des Eigenkonsums," sagt Nachtigall.




Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Telefon: 08955279490
E-Mail: info(at)dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

Über die DPolG Bayern:
Die DPolG ist die größte Polizeigewerkschaft im Freistaat mit über
20.000 Mitgliedern. Organisiert in 16 Landesverbänden sowie den
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Datum: 28.06.2019 - 09:13 Uhr
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