Viermal zur Festnahme ausgeschrieben
(ots) - Viermal zur Festnahme ausgeschrieben war ein
31-Jähriger, der am Donnerstagnachmittag am Übergang Weil-Autobahn
kontrolliert wurde. Er wurde durch die Bundespolizei festgenommen und
in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der marokkanische
Staatsangehörige war als Reisender in einem Fernbus, auf dem Weg nach
Italien, als er von Kräften des Zoll kontrolliert wurde. Dabei konnte
er keinen Ausweis oder Aufenthaltstitel vorlegen. Die Überprüfung
ergab insgesamt vier Ausschreibungen zur Festnahme. Eine achtmonatige
Freiheitsstrafe wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hatte
die Staatsanwaltschaft Dresden zur Vollstreckung ausgeschrieben. Von
der Staatsanwaltschaft Frankfurt lag ein Vollstreckungshaftbefehl
wegen Diebstahl vor. Zu Verbüßen waren hier noch 6 Tage aus einer
11-monatigen Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe in Höhe von 600 EUR
oder ersatzweise 60 Tage Haft hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz
wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben. Hinzu kam
noch eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Ausländerbehörde
Dresden, zur Durchführung der Ausweisung/Abschiebung des 31-Jährigen.
Zuletzt im März 2019 war der marokkanische Staatsangehörige aus
Deutschland abgeschoben und eine Einreisesperre bis zum Jahre 2026
gegen ihn erlassen worden. Aufgrund des Verstoßes gegen die Einreise-
und Aufenthaltssperre wird die Bundespolizei ein Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft vorlegen.
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Datum: 28.06.2019 - 09:37 Uhr
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