Höher, schneller aber nicht mehr weiter...
(ots) - Autobahnpolizei Bad Hersfeld stoppt Autotransporter
mit Überhöhe und erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
Heuenstein / BAB 7 - Einer Streife der spezialisierten
Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld,
fiel auf der BAB 7 am Dienstag (25.06.2019) in der Gemarkung
Neuenstein ein Autotransporter auf, der mit insgesamt sechs
Gelände-wagen beladen war. Bereits im Fahrbetrieb war erkennbar, dass
durch diese Beladung eine deutliche Überhöhe des tschechischen
Lastzuges entstanden war. Dadurch schwankten die Aufbauten des
PKW-Transport-Zuges während der Fahrt sichtbar hin und her. Dieser
Umstand wurde noch verschlimmert, weil der Transport zudem mit
überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Deshalb leiteten die
Autobahnpolizisten den Fahrzeugtransporter auf den nahegelegenen
Parkplatz "Am Pommer", um hier eine Kontrolle des Fahrers und seines
Lastzuges vornehmen zu können. Mit einem Höhenmessstab wurde die
ladungsbedingte Fahrzeughöhe im Bereich des Anhängers, mit mehr als
4,20 m gemessen. Zulässig wären hier höchstens 4,00 m gewesen. Aus
Gründen der Gefahrenabwehr, etwa um nicht unter einer Brücke oder an
einer Unterführung hängen zu bleiben, musste dem Fahrer eine Umladung
der Fahrzeuge auf seinem Transport angeordnet werden, was durch eine
Umstellung der Fahrzeuge erreicht wurde. Offenbar hatte der Fahrer
die geladenen Geländefahrzeuge bewusst möglichst weit
auseinandergestellt, um Berührungen zwischen den geladenen Autos, die
durch Vibrationen während der Fahrt hervorgerufen werden können, zu
vermeiden. Je schneller die Fahrt, desto mehr Vibrationen sind
natürlich auch auf den Transportfahrzeugen spürbar. Daraus ergab sich
für die Polizeibeamten das nächste Kontrollerfordernis. Wie sich beim
Auslesen des digitalen Fahrtenschreibers des LKW herausstellte, war
der tschechische Fahrer an diesem Vormittag mit Geschwindigkeiten von
bis zu 120 km/h unterwegs gewesen. Bei auf Autobahnen erlaubten 80
für LKW mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, gerade auch in
Verbindung mit der festgestellten Überhöhe, stellte dies sicherlich
kein geringfügiges Verkehrsdelikt mehr da. Hier war von Verstößen mit
konkreter Verkehrssicherheitsrelevanz auszugehen. Da der LKW-Fahrer
über keine ladungsfähige Anschrift in Deutschland verfügte, wurde ein
im hohen dreistelligen Euro-Bereich angesiedeltes Bußgeld an Ort und
Stelle per E-Cash erhoben. Anschließend konnte er seine Fahrt
fortsetzen.
Berichterstatter: Mario Döring, Polizeihauptkommissar,
Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
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Datum: 28.06.2019 - 10:18 Uhr
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