In Schlangenlinienüber den Gehweg
(ots) - Ein aufmerksamer Zeuge hat am
Donnerstagnachmittag, 27.06.2019, um 17 Uhr einen 43-jährigen
Radfahrer beobachtet, der in Schlangenlinien über den Gehweg der
Münsterstraße in Erle fuhr und schließlich stürzte. Als der Mann dem
Radfahrer helfen wollte, zeigte sich dieser sehr uneinsichtig und
wollte seine Fahrt fortsetzen. Da der Zeuge merkte, dass der
Gelsenkirchener alkoholisiert war, rief er die Polizei und hinderte
den Mann, der zwischenzeitlich ein zweites Mal zu Fall kam, an der
Weiterfahrt. Auch die Beamten nahmen bei dem Gelsenkirchener einen
starken Alkoholgeruch wahr und brachten ihn zur Gefahrenabwehr zur
Wache. Ein von ihm dort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest
ergab einen Wert von 2,64 Promille. Die Beamten fertigten eine
Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. An dieser Stelle noch
einmal der Hinweis, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem
Fahrrad kein Kavaliersdelikt, sondern unter Umständen eine Straftat
ist. Radfahrer, die mit mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut
erwischt werden gelten, je nach Fahrverhalten, als relativ
fahruntauglich. Bei Unfällen können bereits hier Strafen drohen. Ab
einem Promillewert von 1,6 liegt eine absolute Fahruntauglichkeit
vor, die unter Umständen drastische Konsequenzen haben kann. Neben
drei Punkten in Flensburg könnten für diese Straftat Bußgelder bis
zur Höhe eines Netto-Monatsgehaltes fällig werden und auch die
Fahrerlaubnis könnte entzogen werden. Fahren Sie nicht mit einem
einfachen Fahrrad oder Pedelec (Fahrrad mit Motorunterstützung bis 25
km/h) sondern auf einem E-Bike (Fahrrad, das ohne Treten der Pedale
fährt) oder einem S-Pedelec (Fahrrad mit Motorunterstützung bis 45
km/h) und werden erwischt, gelten bei Verstößen die gleichen Maßstäbe
wie für alle anderen Kraftfahrzeuge!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209/ 365 -2013
E-Mail: thomas01.nowaczyk(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 28.06.2019 - 11:33 Uhr
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