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Pressemeldung für den Bereich Vechta

ID: 2157085

(ots) -
Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta führt Drogenkontrollwoche im
Landkreis Vechta durch

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta führte vom Montag, den
24. Juni 2019 bis Donnerstag, 27. Juni 2019 im gesamten Kreisgebiet
Vechta zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Überwachung von
Fahrtüchtigkeitseinschränkungen durch Drogen und Alkohol durch. Unter
anderem im Bereich der Berufsbildenden Schulen in Lohne, dem
Schulzentrum am Westring in Damme und am Zitadellenpark in Vechta
wurden sowohl durch mobile, als auch stationäre Kontrollen mehr als
150 Fahrzeugführer und deren Fahrzeuge überprüft. Hierbei wurden
Fahrzeugführer festgestellt, die unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln standen. Durch die eingesetzten Beamten wurden
Blutprobenentnahmen angeordnet, entsprechende Verfahren eingeleitet
und die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus wurden auch
Fahrzeugführer kontrolliert, die ohne Gurt oder mit Handy am Steuer
gefahren sind. Insgesamt wurden 25 Verfahren eingeleitet.

Neben dem Erkennen von auffälligen Fahrzeugführern war es ein
weiterer Schwerpunkt, die Verkehrsteilnehmer im direkten Gespräch zu
sensibilisieren und hinsichtlich der Thematik zu informieren. Die
Wirkung von Drogen und Alkohol wird von vielen Fahrzeugführern immer
wieder unterschätzt. Wer unter dem Einfluss berauschender Mittel am
Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch
andere Menschen. So sind Drogen und Alkohol nach wie vor eine der
Hauptunfallursachen.

Neben den Gefahren eines Verkehrsunfalls erwarten den unter Drogen
am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführern empfindliche Strafen:
Die bloße Teilnahme am Straßenverkehr unter der Einwirkung von
Betäubungsmitteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die bereits bei
erstmaligem Verstoß in der Regel mit einem Bußgeld von 500 EUR sowie




einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird. Kann durch die
entnommene Blutprobe ein Dauerkonsum oder der Konsum harter Drogen
wie Kokain oder Heroin nachgewiesen werden, so droht bereits bei
erstmaligem Verstoß eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die
Straßenverkehrsbehörde. Unabhängig davon leitet die Polizei gegen den
Fahrzeugführer bei entsprechendem Konsumnachweis ein Strafverfahren
wegen des Verdachts des Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln
ein. Treten neben dem bloßen Konsumnachweis während der Fahrt
zusätzlich noch drogenbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, z.B. das
Fahren von Schlangenlinien oder die Verursachung eines
Verkehrsunfalls, so wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat und
es drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe
neben dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wird auch zukünftig
verstärkt Verkehrskontrollen zur Überwachung von
Fahrtüchtigkeitseinschränkungen durchführen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Hendrik Ebmeyer, PK
Pressestelle
Telefon: 04471/1860-103
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.06.2019 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-CLP
Stadt:

Cloppenburg/Vechta



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