Polizei warnt erneut vor dreister Betrugsmasche
(ots) - Eine 75-jährige Gelsenkirchenerin aus
Rotthausen hat am gestrigen Abend, 27.06.2019, gegen 21.55 Uhr, das
einzig Richtige getan. Sie erhielt einen Anruf von einer unbekannten
männlichen Person, die sich als Polizeibeamter ausgab. Der Mann gab
ihr gegenüber an, dass ihre Adresse in einem Notizblock eines
Straftäters gestanden habe und ihre Wertsachen, die sie ja in ihrem
Safe aufbewahre, nun nicht mehr sicher seien. Die Polizei würde ihr
jetzt bei der "sicheren" Verwahrung der Wertgegenstände behilflich
sein. Der 75-Jährigen kam dies verdächtig vor. Sie beendete das
Gespräch und wählte den Polizeinotruf 110, so dass der cleveren
Seniorin kein Schaden entstand. Die Polizisten fertigten eine
Strafanzeige wegen versuchten Betruges. In diesem Zusammenhang noch
einmal ein eindringlicher Appell der Polizei! Niemals erkundigen sich
Polizeibeamte am Telefon über vorhandene Wertgegenstände wie zum
Beispiel Bargeld und Schmuck und nehmen diese in Verwahrung!
Vertrauen Sie ihrem "Bauchgefühl" bei unbekannten und unseriösen
Telefonanrufern. Beenden Sie das Gespräch und kontaktieren Sie im
Zweifelsfall den Polizeinotruf 110.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Yvonne Shirazi Adl
Telefon: 0209/365-2014
E-Mail: Yvonne.ShiraziAdl(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2019 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2157107
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei warnt erneut vor dreister Betrugsmasche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).