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Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben

ID: 2157283

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juni 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E., den
21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin Klaus H., den
31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K., den 28-jährigen
deutschen Staatsangehörigen Maximilian V., den 31-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Marcel W., den 28-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Sven W., den 28-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Hardy Christopher W. und den 31-jährigen deutschen
Staatsangehörigen Tom W.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die
rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gegründet und
sich an ihr als Mitglieder - der Angeschuldigte Christian K. als
Rädelsführer - beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).
Darüber hinaus wird den Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H.,
Christian K., Marcel W. und Sven W. ein besonders schwerer Fall des
Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 125a Satz 1, Satz
2 Nr. 2 StGB) und ersterem - dem Angeschuldigten Sten E. - zusätzlich
eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt (§ 223 Abs. 1, §
230 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten gehören der Hooligan-, Skinhead- und
Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führende
Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens. Spätestens am
10. September 2018 schlossen sich die Angeschuldigten zu der
Gruppierung "Revolution Chemnitz" zusammen. Der Angeschuldigte
Christian K. übernahm dabei die zentrale Führungsposition, bestimmte
die Ausrichtung der Gruppe und koordinierte die weiteren Planungen.
Die Angeschuldigten verfolgten auf der Grundlage ihrer




rechtsextremistischen und bisweilen offen nationalsozialistischen
Gesinnung ein "revolutionäres", auf die Überwindung des
demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck
beabsichtigten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete - und damit
auch todbringende - Anschläge auf ausländische Mitbürger und
politisch Andersdenkende. Zu den von ihnen als Gegner identifizierten
Personen zählten die Angeschuldigten auch Vertreter des politischen
Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen
Establishments. Vor diesem Hintergrund unternahmen sie verschiedene
Anstrengungen, sich halbautomatische Schusswaffen zu verschaffen. Die
"Revolution" - die "Systemwende" - sollte mit einem symbolträchtigen
Geschehen am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2018,
eingeleitet werden.

Am 14. September 2018 führten die Angeschuldigten einen
sogenannten "Probelauf" für den beabsichtigten Auftakt der
"Systemwende" durch, wobei auf den Einsatz tödlicher Waffen
ausdrücklich noch verzichtet werden sollte. Die Angeschuldigten Sten
E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. begaben sich
- bewaffnet mit Glasflaschen und Quarzhandschuhen - gemeinsam mit
weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf
die Schlossteichinsel in Chemnitz. Dort hatten sie Anhänger der
"Antifa" erwartet, gegen die sie vorgehen wollten. Nachdem der
Angeschuldigte Sten E. bereits auf dem gemeinsamen Weg zur
Schlossteichinsel eine männliche Person nach einer kurzen Befragung
mit der flachen Hand hart ins Gesicht geschlagen hatte, traf die
Gruppe an dem Zielort zunächst auf etwa 20 Jugendliche, die dort
Geburtstag feierten. Sie kreisten diese ein und verfolgten, stießen
und schubsten einzelne von den eingeschüchterten Jugendlichen.
Anschließend griff die Gruppe um die Angeschuldigten Sten E., Martin
Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. mehrere ausländische
Mitbürger an, wobei eines der Opfer durch den Wurf einer Glasflasche
am Hinterkopf verletzt wurde.

Sämtliche Angeschuldigten befinden sich in Haft. Der
Angeschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 von der
Staatsanwaltschaft Chemnitz, die übrigen Angeschuldigten am 1.
Oktober 2018 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen
worden. Gegen alle Angeschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet (vgl.
Pressemitteilungen Nr. 53 vom 1. Oktober 2018 und Nr. 54 vom 2.
Oktober 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 28.06.2019 - 13:28 Uhr
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