Essen/ Mülheim an der Ruhr: Polizei warnt vor Risiken beim Wildbaden
(ots) - 45117 E/ 45468 MH- Stadtgebiete: Bei
hochsommerlichen Temperaturen von um die 30 Grad erscheint vielen
Menschen das kühle Bad in der Ruhr, im Baldeneysee oder im
Rhein-Herne-Kanal als sehr verlockend. Vor allem um dem Andrang in
den Freibädern zu entgehen, zieht es viele Schwimmer an alternative,
jedoch verbotene Wasserstellen. Die Polizei weist deshalb auf die
Risiken hin, die beim Wildbaden drohen.
Zwar gibt es kein absolutes Badeverbot im Rhein-Herne-Kanal,
grundsätzlich wird das Schwimmen aber nur an bestimmten Stellen
geduldet. Verboten ist das Schwimmen 100 Meter ober- und unterhalb
von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im
Schleusenbereich.
Beim Schleusen von Wasserfahrzeugen kann es zu erheblichen
Strömungen kommen. Durch das Füllen und Leeren der Schleusen wird ein
Sog erzeugt, der auch für geübte Schwimmer gefährlich ist. Im Bereich
von Wehren sind Sogwirkungen dauerhaft vorhanden.
Zudem ist das lebensgefährliche Schwimmen in der Nähe von Schiffen
verboten. Zum einen können auch Schiffsschrauben einen starken Sog
ausüben. Zum anderen können Schwimmer durch Wellen (ausgelöst durch
Wasserverdrängung) gegen die Uferböschung gedrückt werden.
Auch Kanalspringer gehen ein schwer kalkulierbares Risiko ein,
denn sie können nicht sehen, was sich unter der Wasseroberfläche
verbirgt. Beim Aufprall drohen schwere Verletzungen, nicht nur durch
Felsen, sondern auch durch im Wasser treibende Gegenstände, wie leere
Flaschen. Aber auch andere gefährliche Objekte, z.B. Autos,
Einkaufswagen oder Fahrräder wurden schon von Tauchern aus Kanälen
und Seen gezogen.
Erst vorgestern (26. Juni) kam es zu einem Badeunfall, als ein
48-jähriger Essener von der Zweigertbrücke in Altenessen in den Kanal
sprang. Der Mann musste nach seiner Rettung vor Ort reanimiert werden
und kam anschließend auf die Intensivstation eines Krankenhauses.
Auch das oft verharmloste Baden an vermeintlich flachen Stellen in
der Ruhr birgt Gefahren, schon in unmittelbarer Ufernähe können
Strömungen und Untiefen lauern. Deshalb appelliert die Polizei an die
Eltern, ihre Kinder dort nicht spielen zu lassen, wie es vor kurzem
z.B. Im Löwental in Werden beobachtet wurde. Erst im letzten Sommer
verstarb ein kleiner Junge, wenige Tage nach einem Badeunfall an der
Brehminsel in Werden.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem
Platzverweis, einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen./ SyC
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Datum: 28.06.2019 - 13:38 Uhr
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