Sinsheim/Mannheim/Heidelberg/RNK: Shisha-Bar-Kontrollen in Sinsheim; 70 Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt; erhebliche baurechtliche Verstöße; Kontrollen werden fortgesetzt
(ots) -
Am Freitagabend wurden in der Sinsheimer Innenstadt und im
Gewerbegebiet insgesamt drei Shisha-Bars ganzheitlich kontrolliert.
In den Einsatz (19-23 Uhr) waren insgesamt rund 40 Beamte
eingebunden. Neben dem Polizeirevier Sinsheim, dem Einsatzzug
Heidelberg auch Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe, sachverständige
Dokumentenprüfer des Landeskriminalamts Stuttgart und des Gewerbeamts
der Stadt Sinsheim sowie dessen Stadtbrandmeister der Feuerwehr, der
gleichzeitig auch Brandschutzbeauftragter der großen Kreisstadt ist.
Zielrichtung des Einsatzes war die Überprüfung der Einhaltung der
Steuergesetze, des Jugendschutzes, des Gewerbe- und
Gaststättenrechts, des Baurechts und des Brandschutzes.
Schnell stellte sich heraus, dass sich der Schwerpunkt auf die
illegale Einfuhr/Verkauf von Tabak, sowie Verstöße gegen Brandschutz-
und Baurechtsauflagen sowie gegen die Allgemeinverfügung der Stadt
Sinsheim zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Gewerberäumen
konzentriert.
Insgesamt 70 Kilogramm unversteuerter Tabak wurden von den Beamten
des Hauptzollamts beschlagnahmt, wobei die überwiegende Menge zwei
Shisha-Bars zuzuordnen ist. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz sind eingeleitet. Zusammen
mit den Steuernachzahlungen erwartet die verantwortlichen Betreiber
eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro.
Darüber hinaus stellten die Beamten der Stadt Sinsheim und deren
Brandschutzexperte, die zusätzlich eine weitere Shisha-Bar in der
Innenstadt überprüften, teilweise eklatante Mängel hinsichtlich der
vorgeschriebenen Rettungswege fest. Entweder waren sie verschlossen
oder gar mit Waren und Gaststättenequipment verstellt.
Auch sogenannte CO-Melder (Warnmeldesysteme über die
Kohlenmonoxid-Konzentration in geschlossenen Räumen) waren
größtenteils nicht vorhanden.
Die seit Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Allgemeinverfügung
der Stadt Sinsheim zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in
Gewerberäumen wurde offenbar in wesentlichen Teilen bislang nicht
umgesetzt.
Über die Verhängung eventueller Bußgelder und weitere gewerbe-,
bau- und gaststättenrechtliche entscheidet die Stadtverwaltung
Sinsheim.
Nicht nur deutschlandweit, sondern auch in Mannheim, Heidelberg
und dem Rhein-Neckar-Kreis boomt der Shisha-Markt. Shisha-Bars
schießen förmlich wie Pilze aus dem Boden. Vergangene Kontrollen,
auch im Zusammenhang mit dem 2. Sicherheitstag des Polizeipräsidiums
Mannheim am 29. März 2019 verdeutlichten, dass seitens der
Ermittlungsbehörden Handlungsbedarf besteht.
Beim Großeinsatz des zitierten Sicherheitstages wurden insgesamt
neun Shisha-Bars in Mannheim (4), Heidelberg (3) und Schwetzingen (2)
mit Unterstützung des Hauptzollamts Karlsruhe, der örtlichen
Ordnungsämter und den lokalen Feuerwehren kontrolliert. Dabei wurden
insgesamt 25 Verstöße festgestellt. In allen Fällen wurde gegen das
Tabaksteuergesetz verstoßen. Die entsprechenden Tabakmengen wurden
beschlagnahmt und der weitere Verkauf untersagt. Weitere Verstöße
gegen die Gaststätten- und die Brandschutzverordnung wurden ebenfalls
verfolgt.
In drei Shisha-Bars in Mannheim wurde zudem das Rauchen unter
Androhung von Zwangsgeld untersagt, nachdem die Feuerwehr erhöhte
Kohlenmonoxid-Werte sowie Verstößen gegen die Brandschutzverordnung
festgestellt hatte.
Aufgrund der bislang getroffenen Feststellungen beabsichtigt das
Polizeipräsidium Mannheim, Shisha-Bar-Kontrollen unter Beteiligung
der Partnerdienststellen fortzuführen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Schätzle
Telefon: 0152/57721026
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 29.06.2019 - 13:06 Uhr
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