Versuchtes Raubdelikt
(ots) - Am Samstag, 14:45 Uhr, befuhr ein 69-jähriger
Pkw-Fahrer aus Meschede die K41 von Enkhausen in Richtung Schüren. In
der kurvenreichen Strecke wurde er von einer Gruppe bestehend aus ca.
10 Sportwagen aus dem Rheinland überholt. Der 69-Jährige bremste sein
Fahrzeug ab, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu verhindern.
Die Gruppe der Sportwagen sammelte sich am Ortsanfang Schüren, wo der
Mescheder an den Fahrzeugen vorbeifahren konnte. Da er davon ausging,
dass die Gruppe später weiterfuhr, stellte er seinen Pkw an der
Einmündung Arnold-Flues-Straße / Mülsborner Straße ab, um dann mit
seinem Handy eine Bildaufzeichnung von der Gruppe zu fertigen.
Trotzdem ihm dies misslang, hielt das letzte Fahrzeug aus der Gruppe
der Sportwagen an. Der bislang unbekannte Fahrer griff durch die
geöffnete Scheibe der Fahrerseite in den Pkw des 69-Jährigen, um
diesem das Handy zu entreißen. Da jedoch der in dem Fahrzeug des
Geschädigten befindliche Hund laut bellte, ließ der Sportwagenfahrer
von der weiteren Tatbegehung ab, betitelte den 69-Jährigen noch mit
einem Schimpfwort und fuhr seiner Gruppe hinterher. Ein
Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
(PK)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Leitstelle
Telefon: 0291-9020-3110
Fax: 0291-9020-3119
E-Mail: leitstelle.hochsauerlandkreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.06.2019 - 08:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2157838
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HSK
Stadt:
Mescheder
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Versuchtes Raubdelikt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kreispolizeibeh (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).