Kurztripp entpuppt sich als illegale Einreise
(ots) - Drei Georgier wurden am 28. Juni 2019 um 09:00 Uhr
auf der BAB 4 bei Uhyst durch die Bundespolizei gestoppt. Sie gaben
vor, als Touristen zu reisen, konnten aber weder ausreichend Bar- und
Zahlungsmittel für die Reise vorweisen, noch Angaben zu Unterkunft
und Reiseziel machen.
Die Männer im Alter von 24 bis 27 Jahren waren mit einem Alfa
Romeo in Richtung Dresden unterwegs und wiesen sich ordnungsgemäß mit
ihren e-Reisepässen aus. Sie könnten sich somit bis zu drei Monate
als Touristen im Schengengebiet aufhalten. Bereits seit dem 18. Juni
waren sie in Polen und wollten laut gebuchter Flugtickets zwei Tage
später wieder nach Hause fliegen. Nun reisten sie aber nach
Deutschland ein und konnten keine schlüssigen Angaben zu Reiseziel
und -zweck machen. Außerdem besteht keine finanzielle Grundlage für
den touristischen Aufenthalt. Somit besteht der Verdacht, dass sie
einen längeren Aufenthalt anstreben. Ob dies evtl. zur Aufnahme einer
illegalen Beschäftigung dienen sollte, ist nun Gegenstand der
weiteren Ermittlungen.
Die drei Männer müssen sich wegen Verstößen gegen das
Aufenthaltsgesetz verantworten und wurden inzwischen nach Polen
zurückgeschoben. (ak)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
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(at)bpol_pir
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Datum: 01.07.2019 - 09:15 Uhr
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Uhyst
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