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Zoll verhindert illegale Abfallverbringung

LKW mit 17.000 Kilogramm Altkleider gestoppt

ID: 2158401

(ots) -
Görlitzer Zöllner zogen am 27. Juni 2019 auf der Autobahn 4 in
Höhe Niederseifersdorf einen polnischen LKW aus dem fließenden
Verkehr und führten diesen einer Röntgenkontrolle zu. "Und die
Kollegen trafen ins Schwarze. Der LKW transportierte rund 17.000
Kilogramm Abfall in Form von Altkleidern", sagte Heike Wilsdorf,
Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden. In Säcken verpackt und
lose im Laderaum gestapelt sollte die Lieferung über Deutschland und
Frankreich nach Spanien verbracht werden. Der Fahrer des LKW konnte
weder die erforderlichen Nachweise vorlegen noch war das Fahrzeug wie
vorgeschrieben als Abfall-lieferung gekennzeichnet. Nach Rücksprache
mit der Landesdirektion Sachsen wurde der LKW mit seiner Ladung nach
Polen zurückgewiesen.

Zusatzinformation: Die Zollverwaltung kontrolliert
innergemeinschaftliche Abfalltransporte durch Deutschland. Das
Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch
eine entsprechende Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und
des Rates sowie durch das deutsche Abfallverbringungsgesetz geregelt.
Wenn jemand innerhalb der Europäischen Union Abfall zur weiteren
Verwertung transportieren will, muss er mindestens einen
nachvollziehbaren Nachweis über die Art der Verwertung mitführen. Die
Firmen müssen für den Transport und die Verwertung zugelassen und
registriert sein (je nach Art des Abfalls).




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-8161-1044
E-Mail: presse.hza-dresden(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 01.07.2019 - 10:20 Uhr
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