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Ergebnisse aktueller Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Konstanz an der Deutsch-Schweizer Grenze

ID: 2158697

(ots) - Im Rahmen der
Binnengrenzfahndung an der Deutsch-Schweizer Grenze waren Beamte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz in den vergangenen Wochen
lagebildabhängig unter anderem wieder in grenzüberschreitenden Zügen
im Einsatz; ferner wurden Reisende in international verkehrenden
Fernreisebussen überprüft.

Im Monat Juni beanzeigte die Konstanzer Bundespolizeiinspektion
dabei 56 Personen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie
elf wegen unerlaubten Aufenthaltes. So wurde am frühen Morgen des 13.
Juni bei der Überprüfung eines Reisenden in einem Fernreisebus aus
der Schweiz festgestellt, dass gegen den Mann eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland vorlag. Der rumänische
Staatsangehörige war in Deutschland in den vergangenen Jahren
mehrfach wegen Eigentumsdelikten auffällig geworden. Daher hatte die
zuständige Ausländerbehörde die Freizügigkeit des 19-Jährigen im
vergangenen Jahr aberkannt und den Mann abgeschoben. Der Mann ist
nach Abschluss der Ermittlungen noch am Abend des 13. Juni nach
Rumänien abgeschoben worden (vgl. Pressemitteilung unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/4295972).

In neun Fällen sind im Monat Juni durch die Konstanzer
Bundespolizei ferner Ausschreibungen zur Festnahme festgestellt
worden. Darunter ein 53-jähriger Reisender, der am Morgen des 1. Juni
im Stadtbahnhof Friedrichshafen überprüft worden ist. Dabei wurde
festgestellt, dass gegen den Mann mit polnischer Staatsangehörigkeit
im polizeilichen Fahndungsregister ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Ravensburg vorlag. Hintergrund war eine
rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls. Der Verurteilte hatte
die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Daher
erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl.
Der Festgenommene zahlte die Geldstrafe in Höhe von 500.- EUR auch




nach seiner jetzigen Festnahme nicht und wurde daher zum Zwecke der
Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzuganstalt
gebracht.

Darüber hinaus verzeichnete die Bundespolizei Konstanz im Rahmen
ihrer Überprüfungen im Juni - neben Urkundenfälschungen und
sichergestellten Waffen - auch 20 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz.

Allgemeine Hinweise: Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist
zuständig in den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg,
Sigmaringen, Tuttlingen und dem Zollernalbkreis. Der Einsatz gegen
Schleuser und die irreguläre Migration sind Schwerpunkte der Arbeit
der Bundespolizei im hiesigen Inspektionsgebiet. In vielen
Aufgabenbereichen arbeitet die Konstanzer Bundespolizei eng mit
benachbarten und ausländischen Sicherheitspartnern zusammen.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
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Datum: 01.07.2019 - 12:52 Uhr
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Konstanz/ Friedrichshafen



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