Ungebetene Schwimmbadbesucher
(ots) - Weil sie sich unberechtigt in der Nacht zum
Montag im Warmfreibad aufhielten, kommt auf vier Personen im Alter
von 21 bis 25 Jahren eine Strafanzeige wegen des Verdachts des
Hausfriedensbruchs zu. Zeugen informierten gegen 1 Uhr die Polizei
wegen der ungebetenen Schwimmgäste.
Die Polizei warnt: Nachtschwimmen in einem "leeren" Freibad ist
sicherlich schön, aber nicht ungefährlich. In einer Notsituation ist
keine Badeaufsicht da, die helfen könnte. Außerdem kann der
unberechtigte Aufenthalt in einem Schwimmbad strafbar sein. |erf
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Datum: 01.07.2019 - 12:47 Uhr
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