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Bewährungsstrafe wegen Sozialversicherungsbetrugs

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(ots) - Weil er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von
mehr als 52.000 Euro hinterzogen hatte, verurteilte das Amtsgericht
Freiburg einen 35-jährigen Handwerksunternehmer aus dem Raum Freiburg
zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Die Ermittler
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten
den Unternehmer und seine Buchhaltung nach einem Hinweis im Sommer
2017 genauer unter die Lupe genommen. Die Zöllner stellten so fest,
dass der Mann von 2013 bis 2017 zwei Arbeitnehmer mit einem
geringfügigen Arbeitsumfang angemeldet hatte, daneben aber an mehrere
andere Arbeitnehmer Schwarzlöhne bezahlt hatte. Im Zuge der
Ermittlungen, die von den Zollbeamten mit Unterstützung der
Staatsanwaltschaft Freiburg geführt wurden, wurde eine Vielzahl von
Bauherren als Zeugen vernommen und einige schwarzbeschäftigte
Arbeiter ausfindig gemacht. Auf Grundlage der erhobenen Aussagen und
der Eingeständnisse konnte eine Schwarzlohnsumme in Höhe von mehr als
280.000 Euro ermittelt werden. Das Gericht sah die Vorwürfe als
erwiesen an und bezog in das Strafmaß eine noch offene
Bewährungsstrafe, die der Unternehmer wegen mehrfachen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten hatte, mit ein. Die hinterzogenen
Sozialversicherungsbeträge hat er selbstverständlich nachzuzahlen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.07.2019 - 09:00 Uhr
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