Neuer Haftbefehl gegen Stephan E. wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erwirkt
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (2. Juli 2019)
beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen
den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E.
wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes (§ 211 StGB) erwirkt.
Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser
hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet.
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage
sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni 2019 in
Untersuchungshaft befand (vgl. Pressemitteilung Nr. 27 vom 17. Juni
2019).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 02.07.2019 - 11:15 Uhr
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