Leimen/Rhein-Neckar-Kreis: Kampfhunde auf Opfer gehetzt - StA Heidelberg erwirkt Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 22 Jahren wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung
(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle
gegen einen 16-jährigen Jugendlichen und einen 22-jährigen Mann,
beide wohnhaft in Leimen, wegen des Verdachts der schweren
Körperverletzung erlassen. Die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen
wurden am Montagmorgen aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des
Amtsgerichts Heidelberg durchsucht. Der Jugendliche und der
Erwachsene wurden aufgrund der bestehenden Haftbefehle festgenommen.
Der 16-Jährige wurde nach der Haftvorführung bei der
Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Haftbefehl gegen den
22-jährigen Tatverdächtigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug
gesetzt. Halter der Hunde ist der 21-jährige Bruder des 16-jährigen
Beschuldigten. Gegen den Hundehalter wird gesondert wegen des
Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Die beiden 16- und 22-jährigen Beschuldigten stehen im dringenden
Verdacht, am Pfingstmontag, dem 10.06.2019 gegen 20:00 Uhr in Leimen
gemeinschaftlich den Entschluss gefasst zu haben, die nicht
angeleinten und ohne Maulkorb geführten Hunde (American Staffordshire
Terrier - Kampfhunde im Sinne der Polizeiverordnung des
Innenministeriums und des Ministerium für ländlichen Raum und
Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde) hinter dem
15-jährigen Geschädigten her gehetzt zu haben.
Im Feldbereich zwischen Leimen und Heidelberg trafen die
Beschuldigten auf den Geschäigten und dessen drei Begleiter, die
teilweise mit Fahrrädern den Feldweg befuhren. Aus einiger Entfernung
baten die Jugendlichen die ihnen bekannten Beschuldigten, die Hunde
festzuhalten. Dem kamen die Beschuldigten zunächst nach. Beim
Vorbeifahren äußerte der 15-Jährige gegenüber der Hündin, welche an
Ostern 2019 bereits versucht hatte ihn zu beißen, dass sie ihn jetzt
nicht angreifen könne. Hierauf sollen die beiden Beschuldigten die
Hunde losgelassen haben, wobei der 16-Jährige diese mit Worten
zusätzlich scharf gemacht haben soll. Die Beschuldigten sollen
zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Geschädigte von
den Hunden attackiert und verletzt würde.
Die Hunde setzten dem 15-Jährigen auf dem Fahrrad nach und zogen
ihn durch Bisse in die Hose vom Fahrrad. Als der Geschädigte zu Boden
gegangen war, erfolgten massive Angriffe beider Hunde. Erst nach
einiger Zeit gelang es den Beschuldigten, die Hunde von ihrem Opfer
zu trennen, in dem sie mit den mitgeführten Leinen auf sie
einschlugen.
Der 15-Jährige erlitt durch den Angriff der Hunde schwerwiegende,
teilweise entstellende Gesichtsverletzungen.
Die Hunde wurden in ein Tierheim eingeliefert. Über die Zukunft
der Hunde muss noch entschieden werden. Beiden Tieren wurden unter
Betäubung DNA-Proben genommen, die Auswerteergebnisse stehen noch
aus.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und
des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in
Zusammenarbeit mit der Polizeihundeführerstaffel des
Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.
Rückfragen an:
Staatsanwaltschasft Heidelberg
Erster Staatsanwalt Dr. Haaf
Tel.: 06221/592031
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 02.07.2019 - 12:00 Uhr
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