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(401/2019) Kontrolle des Güterverkehrs an der Autobahn 7 - alle überprüften Fahrzeuge beanstandet

ID: 2159738

(ots) -
Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hannover Mittwoch, 26. Juni 2019

GÖTTINGEN (kl/mb) - Bei einer gezielten Kontrolle des
Güterverkehrs haben Experten der Autobahnpolizei Göttingen
vergangenen Mittwoch (26.06.19) an der A7 bei Göttingen insgesamt
sieben Fahrzeuge kontrolliert. Alle sieben Fahrzeuge wurden
beanstandet. Die Verstöße reichten vom Nichtanlegen des
Sicherheitsgurtes über die Ladungssicherung bis hin zu illegalem
Aufenthalt bzw. illegaler Beschäftigung. Neben Verstößen gegen das
Lebensmittelrecht wurden auch gefahrtgutrechtliche Zuwiderhandlungen
festgestellt und auch die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
musste in mehreren Fällen geahndet werden.

In einem Fall beförderte ein 54-jähriger rumänischer Fahrer einer
Firma aus Thüringen Gefahrgut für eine Baustelle im Bereich
Göttingen, ohne dass die beförderten Güter ordnungsgemäß gesichert
und gekennzeichnet waren. Auch wurden arbeitsschutzrechtliche
Vorschriften, wie zum Beispiel die Belüftung zum Schutz vor
gefährlichen Gasen, nicht beachtet. Die vorgeschriebene Belüftung war
nämlich durch eine nachträglich angebrachte Abdeckung unwirksam
gemacht worden. Dem Fahrer wurde somit die Weiterfahrt untersagt und
die Ladung musste vor Ort nachgesichert und gekennzeichnet werden.
Der vorgeschriebene bauliche Zustand des Fahrzeuges musste ebenfalls
an Ort und Stelle wiederhergestellt werden.

In einem anderen Fall beförderte ein 25-jähriger Mann aus
Nordhessen Backwaren für eine ebenfalls dort ansässige Bäckerei. Die
Produkte waren teilweise aus kühlpflichtigen Zutaten hergestellt,
wurden jedoch ohne jegliche Kühlung in einem Sprinter transportiert.
Weiterhin war die gesamte Ladung in keiner Weise gesichert und die
hygienischen Vorschriften zum Schutz der transportierten Güter wurden
nicht eingehalten. Darüber hinaus konnte der Fahrzeugführer keine der




geforderten Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorlegen. Die
für einen Markt im Göttinger Raum bestimmte Ware wurde durch den
Landkreis Göttingen, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
vorläufig für den Verkauf gesperrt und der Laderaum wurde versiegelt.
Im Anschluss wurde das Fahrzeug nach Kassel zurückgeführt, wo es von
der zuständigen Behörde geöffnet und weiteren Untersuchungen
unterzogen wurde.

Ebenfalls angehalten und kontrolliert wurde ein Kleintransporter
aus Polen: der polnische Arbeitgeber des 28 Jahre alten
Fahrzeugführers führte eine sogenannte Kabotage, also die rein
innerdeutsche Beförderung, für ein deutsches Logistikunternehmen im
Bereich Kassel und Göttingen durch. Hierfür konnte jedoch keine
Erlaubnis vorgelegt werden. Bei der Überprüfung der Ladung wurden
Verstöße gegen die Ladungssicherung und den Arbeitsschutz
festgestellt. Weiterhin fiel den Beamten auf, dass der Fahrzeugführer
lediglich eine Arbeitserlaubnis für Polen, nicht jedoch für die EU
besaß. Daraufhin wurde der 28-Jährige an Mitarbeiter des Zollamtes
übergeben, welche ein Strafverfahren gegen Arbeitgeber und Fahrer
einleiteten. Die Ladung des Kleintransporters wurde an ein Fahrzeug
des Auftraggebers übergeben und musste umgeladen werden. Der Pass des
aus Weißrussland stammenden Mannes wurde eingezogen, durch die
Ausländerbehörde mit einem Vermerk zur Ausreisepflicht versehen und
am Folgetag wieder ausgehändigt. Zusätzlich musste der Fahrzeugführer
auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen eine hohe dreistellige
Summe als Sicherheitsleistung hinterlegen. Auch gegen den polnischen
Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Hierzu dauern die
Ermittlungen noch an.




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Polizeiinspektion Göttingen
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Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
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Datum: 02.07.2019 - 13:37 Uhr
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