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Schwer verdaulich - Bodypacker mit Kokain im Zug gestellt

ID: 2159784

(ots) -
Schwer verdaulich

Bodypacker mit Kokain im Zug gestellt

Zollbeamte einer Lübecker Kontrolleinheit haben am 23.06.2019
einen 33-jährigen Drogenkurier mit an die ein Kilogramm Kokain
gefasst. Der Mann war im Zug von Hamburg nach Nyköbing unterwegs.

In Höhe Großenbrode wurde der Reisende nach Mitführen verbotener
Gegenstände sowie nach Bargeld von mehr als 10.000 Euro befragt. Die
Fragen wurden von ihm verneint. Als Reisegepäck verwies er neben
einer kleinen Umhängetasche auch auf eine Reisetasche in der
Gepäckablage. In der Reisetasche fanden die Beamten u.a. einen
schwarzen Stoffbeutel, in dem sich mehrere hartgepresste eigroße
Gegenstände befanden. Um was es sich bei diesen Gegenständen handele,
wisse er nicht. Während eines Toilettengangs müsse ihm jemand diese
zugesteckt haben. Ob er Drogen geschluckt habe, verneinte er und
sagte nochmals, dass er sich die Herkunft des Inhalts nicht erklären
könne. Plötzlich sprang der Mann auf und versuchte mit dem
Stoffbeutel zu fliehen. Bei dem Versuch, die Flucht zu verhindern,
wurde ein Zollbeamter von dem Reisenden in das Handgelenk gebissen.
Schließlich gelang es den Beamten, den Beschuldigten zu beruhigen.
Die zwischenzeitlich im Zug verstreuten Bodypacks wurden wieder
eingesammelt. In Puttgarden wurde die vorläufig festgenommene Person
mithilfe der Bundespolizei aus dem Zug geleitet. Ein von den
Zollbeamten bei ihm durchgeführten Drogenschnelltest reagierte
positiv auf Kokain.

Auf erneutes Befragen gab er nun an, Drogen geschluckt zu haben.
Wie viele wisse er nicht. Daraufhin wurde er in die Notaufnahme des
UKSH in Lübeck gebracht. Insgesamt schmuggelte er 99 Behältnisse mit
einem Gesamtgewicht von fast einem Kilogramm Kokain, wovon sich 58
Bodypacks in seiner Reisetasche befanden. Die übrigen hatte er




geschluckt und war als sog. Bodypacker von Amsterdam nach Kopenhagen
unterwegs. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht
Lübeck wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr am 24.06.2019
Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten wegen des dringenden
Verdachts des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
erlassen. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck
verbracht.

Die weiteren Ermittlungen führt derzeit das Zollfahndungsamt
Hamburg.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Pressesprecher
Claus-Peter Minkwitz
Telefon: 0431-20083-1110
E-Mail: presse.hza-kiel(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 02.07.2019 - 14:09 Uhr
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