Erneute Feststellung auf der B174, diesmal durch Kollegen der Gemeinsamen Fahndungsgruppe
(ots) - Moldauer bei dem Versuch der unerlaubten
Einreise festgestellt.
Kollegen der Gemeinsamen Fahndungsgruppe bestehend aus
Bundespolizei und Landespolizei führten eine Kontrolle eines Mercedes
Vito mit moldawischer Zulassung durch.
Am 02.07.2019 um 19:30 Uhr wurde das Fahrzeug auf der B 174, Höhe
Heinzebank, angehalten und kontrolliert. Neben dem moldawischen
Fahrer konnten weitere 3 Moldauer, 2 Moldauerinnen sowie eine
Ukrainerin und 2 Rumänen festgestellt werden. Ein moldawischer
Staatsangehöriger wies sich mit einer totalgefälschten rumänischen
Identitätskarte aus, die ukrainische Staatsangehörige mit einer
totalgefälschten slowakischen Identitätskarte. Im Zuge der
Einreisebefragung konnten die Personen nur unzureichende und
unglaubwürdige Angaben zum Zweck und Ziel ihrer Reise machen. Bei der
Nachschau im Fahrzeug wurde Arbeitsbekleidung aufgefunden und
Schriftstücke über die Durchführung von Arbeitsleistungen. Es
erhärtete sich der Verdacht, dass hier ein längerfristiger Aufenthalt
im Bundesgebiet und eine Arbeitsaufnahme angestrebt wird. Die dafür
benötigten Visa konnten die Moldauer und Moldauerinnen sowie die
ukrainische Staatsangehörige jedoch nicht vorweisen.
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und
des Verdachts der Urkundenfälschung wurden eingeleitet. Gegen den
moldawischen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Die
Zurückschiebung in die Tschechische Republik der 5 Moldauer sowie der
Ukrainerin erfolgt am heutigen Tag. Die 2 rumänischen
Staatsangehörigen konnten ihre Reise fortsetzen.
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Datum: 03.07.2019 - 12:43 Uhr
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