ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

12 Goldbarren aus Geldwäschetat eingezogen und veräußert

ID: 2161016

(ots) -
Selbständiges Einziehungsverfahren gemäß § 76a Abs. 4 StGB - so
lautet die neue gesetzliche Grundlage für den Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einziehung von zwölf Goldbarren.
Das Gericht gelangte im Sommer 2018 in seiner Entscheidung zu der
Überzeugung, dass die Goldbarren aus einer rechtswidrigen Tat,
vermutlich einer Geldwäsche, stammten. Die Ermittlungen dazu führte
die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) Hessen von Zollfahndung
und Polizei. Diese Goldbarren wurden zwischenzeitlich durch den Zoll
verwertet und veräußert. Der Erlös in Höhe von rund 437.000 Euro
wurde an die Gerichtskasse abgeführt.

Mit der Einführung des § 76a Abs. 4 n.F. StGB am 01.07.2017 bietet
sich nun eine weitere Möglichkeit zur Einziehung inkriminierter
Gegenstände. Dabei geht es um Gegenstände, die aus einer
schwerwiegenden Straftat gewonnen wurden, beispielsweise Geld oder
Gold. Die schwerwiegende Straftat selbst kann jedoch nicht mehr
verfolgt oder der Beschuldigte verurteilt werden. Eben diese
Konstellation trat auch in einem aktuellen Fall der GFG Hessen ein.
Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass zwölf versteckte
Goldbarren aus einer Geldwäschetat stammten. Der deutsche Reisende
war am Frankfurter Flughafen mit den verklebten Barren in der
Innenhülle des Koffers entdeckt worden. Das Gericht nahm an, dass die
Gegenstände aus einer Geldwäschevortat herrührten. Zu dieser
Überzeugung gelangten die Richter aufgrund der Abwägung des sog.
"groben Missverhältnisses" zwischen dem Wert des Gegenstands und den
rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen. Eine legale Herkunft der
Vermögensgegenstände kam nicht in Frage, da das Transportversteck der
Goldbarren im Koffer den einzigen Sinn und Zweck des Schmuggels
zuließ.

Mit dem rechtskräftig gewordenen Beschluss des Gerichts über die




Einziehung wechselten die Goldbarren in das Eigentum des Staates. Die
Verwertungsstelle des Zolls veräußerte im Mai 2019 die Goldbarren und
führte den Erlös an die Gerichtskasse Frankfurt ab. "Die langwierigen
Bemühungen der Ermittler führten gemeinsam mit der gegenwärtigen
Gesetzgebung zur erfolgreichen Verwertung dieser zwölf Goldbarren",
so Ulrike Nehling, Sprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am
Main.




Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.
Pressestelle
Ulrike Nehling
Telefon: 069/50775-166
Mobil: 0172/68500067
E-Mail: presse(at)zfaf.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt a.M., übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Malsch: Autofahrerin geriet in den Gegenverkehr - 12.000 Euro Schaden  Bauchtasche mit Handy gestohlen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.07.2019 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2161016
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ZOLL-F
Stadt:

Frankfurt am Main/Wiesbaden



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" 12 Goldbarren aus Geldwäschetat eingezogen und veräußert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Zollfahndungsamt Frankfurt a.M. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Zollfahndungsamt Frankfurt a.M.