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(406/2019) Autobahnpolizei Göttingen zieht Bilanz: Dutzende zu breite Fahrzeuge im Baustellenbereich auf dem linken Fahrstreifen unterwegs

ID: 2161377

(ots) - Autobahn 7, Fahrtrichtung Hannover

GÖTTINGEN/NORTHEIM (sh/mb) - Die Autobahnpolizei Göttingen hat am
Dienstag (02.07.19) im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit den
Fahrzeugverkehr im Baustellenbereich der Autobahn 7 überwacht.
Insbesondere wurde hierbei das Augenmerk auf Fahrzeuge gelegt, welche
verbotswidrig den linken Fahrstreifen benutzten.

Der linke Fahrstreifen im Baustellenbereich ist aufgrund baulicher
Gegebenheiten in vielen Abschnitten auf 2,10 Meter, in einigen
Bereichen sogar nur auf 2 Meter begrenzt. Leider ignorieren viele
Verkehrsteilnehmer diese Tatsache und befahren trotzdem, teils mit
erheblich zu breiten Fahrzeugen, den linken Fahrstreifen. Laut den
Beamten der Autobahnpolizei Göttingen kommt es dadurch fast täglich
zu Verkehrsunfällen. Der rechte Fahrstreifen ist an vielen Stellen
nämlich so schmal, dass große Lkw nicht ausweichen können. Zudem
kommt es bei Fahrzeugen mit Anhängern aufgrund von
Fahrbahnunebenheiten häufig dazu, dass der Anhänger seitlich versetzt
ist. Wenn nun ein zu breites Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen
fährt, ist ein Unfall oft unvermeidbar.

Hinzu kommt, dass viele Verkehrsteilnehmer die tatsächliche Breite
ihres Fahrzeuges gar nicht kennen, denn in den Fahrzeugpapieren ist
lediglich die Breite ohne die Außenspiegel eingetragen. Die
Autobahnpolizei Göttingen rät den Fahrzeugführern daher, sich vor
Fahrtantritt über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeuges zu
informieren. So können Unfälle durch seitliche Berührungen vermieden
werden.

Weiterhin gibt die Polizei zu bedenken, dass im Baustellenbereich
die maximal zulässige Geschwindigkeit 80 km/h, in vielen Bereichen
sogar nur 60 km/h beträgt. Diese Geschwindigkeiten können auch von
großen Lkw problemlos gemeistert werden. Ein Überholen ist laut
Straßenverkehrsordnung nur mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit"




zulässig. An mehreren Stellen ist durch eine entsprechende
Beschilderung zudem ausdrücklich ein Überholverbot angeordnet.

Kommt es dann auch noch zu einer Staubildung, ergibt sich ein
weiteres Problem: wenn beide Fahrstreifen mit Fahrzeugen zugestellt
sind, ist es für die Rettungskräfte oft unmöglich, schnell zu einem
Unfallopfer vorzudringen. "Hier geht es nicht selten um Minuten, die
über Leben und Tod entscheiden", so die Beamten der Autobahnpolizei.
Und nicht zu vergessen: wer keine Rettungsgasse bildet und somit die
Einsatzkräfte behindert, dem droht zusätzlich ein Bußgeld von 240
Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michaela Burchardt
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551 / 491-2032
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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Datum: 04.07.2019 - 14:14 Uhr
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