190704-4-K Betrunken auf E-Scooter - Führerschein beschlagnahmt
(ots) - Die Polizei Köln hat heute Nacht (4. Juli) den
Führerschein eines betrunkenen E-Scooter Fahrers (21) beschlagnahmt.
Der junge Mann fuhr um 4.20 Uhr mit einem Atemalkoholwert von mehr
als 1,1 Promille in Schlangenlinien auf dem Hohenzollernring, als er
einer Polizeistreife begegnete.
Der 21-Jährige zeigte sich überrascht, als die Beamten ihn zur
Blutprobe mit zur Wache nahmen. Die Polizei weist darauf hin, dass
das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie
das Führen anderer Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird. Je nach
Grad der Alkoholisierung (Promillewert) beziehungsweise dem Umfang
alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines
E-Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung
sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein betrunkener
E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem
Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen
Konsequenzen rechnen. (de)
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Datum: 04.07.2019 - 14:58 Uhr
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