Zu lange aufgehalten
(ots) - Wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz
muss sich nun eine 45-jährige Ukrainerin verantworten.
In einem Linienbus der sich auf dem Weg nach Kiew befand, wurde
die Frau am Mittwoch, den 03. Juli 2019 auf dem Rastplatz "An der
Neiße" festgestellt.
Die Kontrolle ergab, dass die Ukrainerin Anfang April über die
ukrainisch-polnische Grenze in den Schengen - Raum einreiste und sie
seitdem fast ununterbrochen als Pflegekraft in Dresden arbeitete. Zum
Verhängnis wurde der Frau, dass sie bereits vor 26 Tagen hätte wieder
ausreisen müssen.
Über die Aufenthaltsbeendigung entscheidet am heutigen Donnerstag,
den 04. Juli 2019 die zuständige Ausländerbehörde.
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Datum: 04.07.2019 - 15:06 Uhr
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