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Schauen Sie einmal in Ihren Reisepass!

Bundespolizei Münster informiert vor Beginn der Hauptreisezeit

ID: 2161778

(ots) - Beginnen sie Ihren Urlaub entspannt und
prüfen Sie vor Antritt der Reise, ob Ihre Reisedokumente vollständig
und gültig sind.

Informationen zu Reisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
bei Reisen in das Ausland (mit welchen Dokumenten darf ich einreisen)
gibt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Darüber hinaus kann
und sollte man sich gegebenenfalls auf den Internetseiten der
jeweiligen Auslandsvertretung des Zielreiselandes über die
Einreisebestimmungen informieren, insbesondere, wenn man eine andere
Staatsangehörigkeit besitzt.

Abgelaufene Reisepässe können, auch wenn sie bei EU-Bürgern
innerhalb der EU auch bis zum einem Jahr abgelaufen sein können, zu
einem Problem werden, wenn im grenzüberschreitenden Flugverkehr die
Beförderungsbestimmungen der Luftverkehrsunternehmen gültige
Ausweisdokumente vorschreiben. In Notfällen kann die Bundespolizei
Passersatzpapiere, Reiseausweis als Passersatz (deutsche
Staatsangehörige) und Notreiseausweis (andere Nationalitäten: im
wesentlichen EU, EWR und Schweiz, Personen mit deutschem
Aufenthaltstitel) gegen Gebühr ausstellen. Grundsätzlich gilt immer,
dass die Ausstellung nur zur Vermeidung unbilligender Härte erfolgt,
wenn eine anderweitige Beschaffung von Reisedokumenten nicht mehr
zeitgerecht möglich ist.

Bsp: Ein vorläufiger Personalausweis, teilweise auch vorläufiger
Reisepass, kann direkt bei den Meldebehörden erhalten werden. Ein
Online-Antrag für einen Reiseausweis als Passersatz zwei Wochen vor
Reisetermin wäre schon ein Grund die Erteilung eines Ersatzdokumentes
abzulehnen, weil es durchaus zumutbar ist das noch rechtzeitig zu
erledigen.

Sofern die Erteilung eines Ersatzdokumentes dann doch erforderlich
ist, sollte man sich frühzeitig zum Check-In einfinden.

Nicht alle Staaten erkennen Passersatzpapiere an! Die Erteilung




ist nicht für alle Staaten möglich (Innerhalb EU unproblematisch,
darüber hinaus nicht überall anerkannt, z. B. bei Reisen in die
Türkei )

Weitere Informationen auch auf der Internetseite der BPOL unter
www.bundespolizei.de

Fragen können Sie auch die Bundespolizei an den
Grenzdienststellen, z. B. am Flughafen Münster/Osnabrück
02571-91829021 und am Flughafen Paderborn/Lippstadt unter der
Rufnummer 02955 - 749 839.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
PHK Jürgen Gerdes
Telefon: +49 (0) 251 / 97437 -1012
E-Mail: presse.ms(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 05.07.2019 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOL NRW
Stadt:

Münster/Paderborn



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Polizeimeldungen



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