E-Scooter ohne Versicherung im Straßenverkehr festgestellt
(ots) - Gestern Morgen fiel einer
Streifenwagenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar ein
E-Scooter auf dem Rad- und Fußweg der Rostocker Straße auf. Da sich
daran kein Versicherungskennzeichen befand, unterzogen die Beamten
den Fahrer und seinen Roller einer Verkehrskontrolle. Wie sich
herausstellte, bestand für den E-Roller keinen Versicherungsschutz.
Der 30-jährige Fahrer gab sich unwissend und teilte mit, dass sein
Roller ca. 20 km/h schnell wäre und dass er nichts von einer
Versicherungspflicht gewusst habe. Die Beamten untersagten ihm die
Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes
gegen das Plichtversicherungsgesetz ein.
Seit dem 15. Juni diesen Jahres ist der Betrieb von sogenannten
E-Scooter/Elektrorollern im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings gelten
für die neuen Fortbewegungsmittel Vorschriften und Regeln, die es zu
beachten gilt. Sie müssen z. B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen und bestimmte technische
Erfordernisse erfüllen. Darüber hinaus besteht die
Versicherungspflicht. Die entsprechenden Kennzeichen sind an der
Rückseite der Roller anzubringen.
Die Polizeiinspektion Wismar rät Verkehrsteilnehmern sich vor
Fahrtantritt mit den Fahrzeugen selbst und mit den gesetzlichen
Erfordernissen vertraut zu machen.
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Polizeiinspektion Wismar
Pressestelle
Axel Köppen
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Datum: 05.07.2019 - 10:51 Uhr
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