Unzulässiger E-Scooter von Polizei gestoppt
(ots) - Am Mittwoch (03.07.19) stoppten Polizisten gegen
10:50 Uhr einen 34-jährigen Mann auf einem Elektroroller auf der
Promenade, weil dieser nicht für die Benutzung auf öffentlichen
Straßen zulässig war. Der E-Scooter konnte 35 km/h bauartbedingt
fahren und war somit 15 km/h schneller als die neue
Elektrokleinstfahrzeugverordnung es vorsieht. Darüber hinaus hatte
dieser Roller auch keine notwendige Allgemeine Betriebserlaubnis. Die
Weiterfahrt musste untersagt werden. Gegen den 34-Jährigen wurde eine
Strafanzeige erstattet, weil er keinen notwendigen Führerschein besaß
und das Gefährt auch nicht versichert war. In diesem Zusammenhang
weist die Polizei Münster nochmals darauf hin, sich vor
Inbetriebnahme eines E-Scooters umfangreich über die Voraussetzungen
zu informieren:
https://muenster.polizei.nrw/artikel/elektrokleinstfahrzeugverordnung
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Andreas Bode
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster
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Datum: 05.07.2019 - 12:01 Uhr
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